Primar contra Krages: "Einseitige Gehaltskürzung ist rechtswidrig"

Kurt Resetarits, ärztlicher Leiter des KH Oberwart
Der ärztliche Leiter des Spitals Oberwart bekommt gegen seinen Arbeitgeber Recht. Die Krages akzeptiert das Gerichtsurteil.

Während das Verfahren der fristlos entlassenen Krages-Manager René Schnedl und Yalcin Duran gegen ihren Ex-Arbeitgeber vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wr. Neustadt (Bericht unten) startet, ist ein anderer Prozess zu Ende.

Kurt Resetarits, ärztlicher Direktor des Oberwarter Spitals, hat die Krankenanstaltengesellschaft auf Erfüllung seines bis 31. August 2018 laufenden Vertrags plus Nachzahlung geklagt, und vom Arbeits- und Sozialgericht Eisenstadt Recht bekommen. Das dem KURIER anonym zugespielte Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Krages wird die Entscheidung von Richterin Gerlinde Nemeth aber anerkennen. In der landeseigenen Spitalsgesellschaft sieht man die Causa als Altlast der Ära Schnedl: Dieser habe eine Weisung, sich mit Resetarits außergerichtlich zu einigen, "nicht umgesetzt", sagt ein Krages-Sprecher.

Im Burgenland wurden ab 2013 "Verbund-Lösungen" forciert, der damalige Gesundheitslandesrat Peter Rezar (SPÖ) wollte einen Leiter für mehrere Spitäler.

Idealbesetzung

Der südburgenländische Gynäkologe Resetarits, der in der Steiermark sechs Spitäler geführt hatte, übernahm ab 1. September 2013 Oberwart und Güssing, 2014 auch Oberpullendorf. Er erhielt einen Fünfjahresvertrag und ein Managergehalt von rund 14.000 Euro brutto. Ab April 2016 wurde das Salär durch die Krages auf 5651,85 Euro brutto gekürzt, weil die Verbünde nach drei Jahren unerwartet beendet wurden. Aber das "kann dem Kläger nicht angelastet werden", heißt es im Urteil. Im Vertrag steht, dass Resetarits nur mehr Oberwart leitet, sollten die Verbünde fallen, aber "der Dienstvertrag (...) sieht für diesen Fall keine Einschränkung des Entgelts vor", lautet die Schlüsselpassage. Die von der Krages "vorgenommene einseitige Gehaltskürzung ist (...) rechtswidrig". Resetarits werden 47.209,08 Euro und Zinsen mehrerer Teilbeträge zugesprochen, in Summe rund 120.000 Euro. Das Urteil will er nicht kommentieren, aber er sei stets zu Verhandlungen mit der Krages bereit.

Was den von Ex-Krages-Geschäftsführer René Schnedl und dem früheren Chefjuristen Yalcin Duran gegen den ehemaligen Arbeitgeber angestrengten Prozess betrifft, ist die landeseigene Krankenanstaltengesellschaft optimistisch: "Angesichts dieser schwachen Argumentationsbasis sehen wir dem Prozessfortgang weiterhin sehr gelassen entgegen", reagiert ein Krages-Sprecher auf die 75-seitige "Replik" der Anwältin von Schnedl und Duran, über die der KURIER gestern berichtet hat.

So hatte Rechtsanwältin Gerda Mahler-Hutter etwa den Vorwurf, Schnedl habe sich ohne Legitimation selbst Prämien ausbezahlt, mit dem Hinweis auf erreichte Zielvorgaben zurückgewiesen. "Der übliche Vorgang vor einer Auszahlung von Boni ist der Check durch den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates und das Beteiligungsmanagement des Landes", heißt es von der Krages: "Das ist alles nicht passiert". Und zu einer internen Urlaubs-Vereinbarung wird gefragt: "Warum wurde dieser angeblich vereinbarte Urlaub nicht im Dienstvertrag eingefügt?"

Apropos: Nachdem die Staatsanwaltschaft eine Anzeige des Landes gegen Schnedl zurückgelegt hatte, kündigte das Land einen zweiten Versuch an – den gibt‘s frühestens im September.

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