Pläne zur Baulandmobilisierung: „Vernichtung privater Altersvorsorge“

Pläne zur Baulandmobilisierung: „Vernichtung privater Altersvorsorge“
Die Pläne der Regierung, Bauland zu mobilisieren und Maximal-Kaufpreise festzulegen, beunruhigen Grundstückseigentümer

Während Gesetzesbeschlüsse des Landtags üblicherweise ohne öffentliche Resonanz bleiben, sorgt die geplante Novelle des Raumplanungsgesetzes seit ihrer Ankündigung durch die SPÖ-Alleinregierung für helle Aufregung – und damit ist nicht der übliche Parteienzwist gemeint.

Kein Wunder, geht es doch um Grund und Boden und entsprechend viel Geld, das auf dem Spiel steht.

Zwei Paragrafen aus dem bis 26. Oktober in Begutachtung befindlichen Gesetzesentwurf sind es, die vor allem Grundstückseigentümer im Nordburgenland in Rage bringen: die „Baulandmobilisierungsabgabe“ in § 24a und „Maßnahmen zur Sicherung von leistbaren Baulandpreisen“ in § 24b.

Argumentiert wird der rote Vorstoß mit dem Spitzenplatz des Burgenlandes bei unbebautem Bauland. Laut einer Studie der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK) aus 2019 liegt der Wert bei 35,1 Prozent (bundesweit: 23,5 Prozent). Sprich: Mehr als ein Drittel des Baulandes zwischen Kalch und Kittsee liegt brach, zum Teil seit Jahrzehnten. Eine Abgabe auf dieses Bauland soll Druck auf die Eigentümer ausüben, die Grundstücke selbst zu bebauen oder an Bauwillige zu verkaufen.

Und – das ist der zweite Keulenschlag aus Sicht der Grundeigentümer – für Bauwillige aus der Gemeinde, die zumindest drei Jahre hauptgemeldet sind, soll es einen vom Land festgelegten Maximalkaufpreis geben. Daraus leitet sich auch die Baulandmobilisierungsabgabe ab.

„Leistbarer Baupreis“

Das Land zieht für den „leistbaren Baupreis“ den Fünf-Jahres-Mittelwert des von der Statistik Austria ausgewiesenen Baulandpreises in einer Gemeinde heran. Davon werden nur 20 Prozent genommen und 40 Euro je Quadratmeter an Aufschließungskosten dazugerechnet. Die Regierung geht von einem durchschnittlichen Kaufpreis für Grünflächen aus, die „aus raumplanungsfachlicher Sicht Umwidmungspotenzial aufweisen“ (§ 24b, Abs. 8) – obwohl es Bauland ist.

Ein Beispiel: Während man in Eisenstadt gut 300 Euro für den Quadratmeter zahlt, liegt der Durchschnittspreis der letzten fünf Jahre bei 188 Euro. 20 Prozent davon sind 37,60 Euro, plus 40 Euro Aufschließungskosten macht 77,60 Euro je Quadratmeter. Die Stadt soll künftig mit Eigentümern jener Grundstücke, „die für eine zielführende Siedlungserweiterung bedeutend sind“, verhandeln. Weigern sich Eigentümer zu diesem Preis zu verkaufen, müssen sie die Mobilisierungsabgabe entrichten. Für 1.000 Quadratmeter unbebautes Bauland wäre eine einprozentige Abgabe zu entrichten: 770 Euro jährlich im Eisenstädter Beispiel (der Prozentsatz schwankt je nach Grundstücksgröße zwischen 0,5 und 2,5 Prozent).

Ein kinderloser Eisenstädter, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte, hat vor gut 20 Jahren im Stadtteil St. Georgen für sich und seine Frau zwei Bauplätze „zur privaten Altersvorsorge“ erworben – für die er auf dem freien Markt rund 330 Euro je Quadratmeter erzielen könnte, wie er sagt. Er sieht im Gesetzesentwurf eine „Vernichtung der privaten Altersvorsorge“. Im Landhaus heißt es: Bauland sei ein knappes Gut und nicht als Altersvorsorge gedacht. Was bleibt dem Mann? Er kann an einen Auswärtigen verkaufen – wenn sich jemand findet.

Gesetz zielt auf Nordburgenland

Das Burgenland ist auch bei den Grundstückspreisen zweigeteilt: Während ein Bauplatz im Norden für Durchschnittsverdiener kaum leistbar ist, sind Grundstücke im Süden sehr oft wohlfeil. Die von der Regierung  geplante Deckelung der Baulandpreise wird daher vor allem im Landesnorden schlagend. Während der Durchschnittspreis der letzten fünf Jahre in Eisenstadt bei 188 Euro liegt, sind es in Oberwart 61,80 und in Güssing gar nur 26,70 Euro je Quadratmeter.

Ausnahmen: Die Baulandmobilisierungsabgabe soll zwischen Land und Gemeinde aufgeteilt werden.  Ausgenommen von Abgabe und Maximalpreis sind u.a. Grundstücke für Kinder und Enkelkinder unter 30 Jahren. Dabei gilt: Pro Kind und Enkel je ein Grundstück. Wer keine Kinder hat, hat also doppelt Pech.

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