Parteigericht nährt Zweifel an Legitimität der FPÖ-Spitze

Parteigericht nährt Zweifel an Legitimität der FPÖ-Spitze
Beschlüsse des Parteivorstandes seien „nichtig“, sagt Gericht und hebt Ausschluss von Ex-Mandatar Haidinger auf

Dass Burgenlands FPÖ aus zwei annähernd gleich großen Lagern besteht, ist spätestens seit der Kampfabstimmung beim Landesparteitag am 6. November 2020 amtlich: Ex-Landesrat Alexander Petschnig wurde mit 52 Prozent der Stimmen zum Landesparteichef gewählt, Ex-Klubchef Géza Molnár kam auf 48 Prozent (im Gefolge wurden mehrere Unterstützer Molnárs – Manfred Haidinger, Christian Spuller, Thomas Schnöller – aus der Partei ausgeschlossen, zuletzt Molnár selbst).

Dass die solcherart einbeinige FPÖ zudem auf tönernem Fuß steht, lässt sich einem Beschluss des Landesparteigerichts entnehmen. Im 31-seitigen Beschluss des dreiköpfigen Gremiums unter dem Vorsitz von Rechtsanwalt Günther Billes wird nicht nur der Parteiausschluss von Ex-Mandatar Haidinger vom 19. Dezember 2020 wegen „mehrfacher Rechtswidrigkeit in materiell-rechtlicher und in formeller Hinsicht“ aufgehoben (der KURIER hat berichtet), sondern indirekt auch die Legitimität der aktuellen FPÖ-Führung in Zweifel gezogen.

Es geht um die Sitzung des Landesparteivorstandes vom 19. Dezember, in der Haidinger ausgeschlossen wurde. Auf die vorweihnachtliche Tagesordnung wollten die Molnár-Getreuen damals aber auch einen Misstrauensantrag gegen Parteichef Petschnig setzen.

Dazu kam es aber nicht, weil sich Petschnig auf einen Parteivorstandsbeschluss vom 4. Oktober 2018 berief, wonach nur noch jene Vorfeldorganisationen Sitz und Stimme hätten, die mehrere Richtlinien erfüllen – etwa, dass der Vorstand der Vorfeldorganisation selbst viermal im Jahr tagt.

Abgesehen davon, dass diese Richtlinien seit Oktober 2018 „niemals angewendet wurden“, habe Ausschluss und Auszug mehrerer Vorfeldorganisationen bei der Vorstandssitzung am 19. Dezember dazu geführt, dass „der Landesparteivorstand nicht mehr beschlussfähig“ gewesen sei. „Die im weiteren Verlauf der Sitzung gefassten Beschlüsse“ – einschließlich Haidingers Rauswurf – „sind daher nichtig“, heißt es im Beschluss des Parteigerichts.

Und hier haken die zahlreichen Kritiker der Parteiführung rund um Petschnig und Klubobmann Hans Tschürtz ein: Nicht nur, dass aus ihrer Sicht alle seitherigen Beschlüsse des Parteivorstands Schall und Rauch sind und die FPÖ somit auch ohne gültig gewählten Landesgeschäftsführer und Finanzreferenten sowie ohne beschlossenes Budget sei, sondern mehr noch: Der am 19. Dezember auch geplante Misstrauensantrag gegen Petschnig „wäre bei rechtskonformen Verhalten seinerseits mit größter Wahrscheinlichkeit beschlossen worden“.

Was sagt Petschnig? Es handle sich bei den Kritikern „immer um die gleichen Personen“, der Beschluss des Landesparteigerichts sei „tendenziös“ und er werde sich ans Bundesparteigericht wenden. Dorthin will sich auch Molnár wenden. Dessen Ausschluss aus dem blauen Landtagsklub kostet die FPÖ Geld und Personal. Die FPÖ, so hört man, bettelt bei der Regierung um Kompensation.

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