OLG bestätigt, dass Land an Esterházy Kulturförderungen nachzahlen muss

"Rigoletto" im Sommer 2017 war die bisher letzte Opern-Aufführung im Römersteinbruch
Berufung des Landes abgewiesen, Esterházy muss eine Million Euro samt Zinsen bekommen

Nächste empfindliche Niederlage fürs Land in den Rechtsstreitigkeiten mit Esterházy: Das Oberlandesgericht ( OLG) Wien hat das erstinstanzliche Urteil des Landesgerichts Eisenstadt vom 30. Jänner 2017 bestätigt und damit eine Berufung des Landes abgewiesen. Es bleibt dabei: Das Land muss der im Esterházy-Einflussbereich stehenden Arenaria GmbH eine Million Euro zuzüglich je vier Prozent Zinsen und Zinsenzinsen zahlen sowie die Prozesskosten von 50.479 Euro übernehmen.

Theoretisch könnte das Land den Rechtsstreit noch weiterdrehen und sich an den Obersten Gerichtshof wenden. Der OGH könnte dann etwa klären, ob es für die Verteilung eines begrenzten Förder-Budgets „konkrete und insbesondere für jeden abstrakt in Betracht kommenden Förderungswerber transparente Richtlinien geben muss, um sich nicht schon wegen deren Fehlens den Vorwurf der Diskriminierung auszusetzen“, hieß es vom Gericht.
Man habe das 40-seitige Urteil des OLG am Montag zugestellt bekommen und lasse den Inhalt derzeit von Anwälten des Landes begutachten, hieß es am Dienstag aus dem Büro des seit wenigen Wochen zuständigen Landesrates Hans Peter Doskozil (SPÖ) gegenüber dem KURIER. Erst danach werde die weitere Vorgangsweise festgelegt.

Vor einem Jahr

Vor einem Jahr hatte Arenaria, die über die Piedra-Stiftung mit den Esterházy Stiftungen verbunden ist, dem Land Ungleichbehandlung bei der Vergabe von Kulturförderungen vorgeworfen und die Nachzahlung von einer Million Euro für vier Produktionen in den Jahren 2015 und 2016 begehrt – je zwei Opern im Steinbruch St. Margarethen und je zwei Kinderopern im Schloss.

Die Höhe der Förderung sei „nicht packbar“ gewesen, hatte der damalige Finanz- und Kulturlandesrat Helmut Bieler ( SPÖ) vor Gericht das Nein zum Antrag erklärt. Sich auf zu wenig Budgetmittel zu berufen, verstoße „gegen den Gleichheitsgrundsatz“, formulierte dann Richter Markus Grems vom Landesgericht Eisenstadt in seiner Urteilsbegründung. Zudem habe das Land zwar eigene Unternehmen wie die Seefestspiele Mörbisch oder die Schlossspiele Kobersdorf mit „mehreren hunderttausend Euro jährlich“ gefördert, aber Esterházy „aus Budgetgründen“ nicht bedacht.

Wie berichtet, kreuzen Land und Esterházy auch anderswo die Klingen. 2011 hat Esterházy das Land wegen Verletzung der Instandhaltung des Eisenstädter Schlosses geklagt und fordert 11,3 Millionen Euro vom Ex-Partner, der das Schloss von 1969 bis 2009 gepachtet hatte. Zunächst hatte das Land vom Bezirks- und vom Landesgericht Eisenstadt Recht bekommen, ehe der Oberste Gerichtshof im Juni 2015 einer Berufung von Esterházy stattgegeben hat. Auch dieser Rechtsstreit ist noch anhängig, zuletzt gab es aber in einem kleinen Teilbereich einen Vergleich.

Generalvergleich

Vergleich ist das passende Stichwort: Denn derzeit ringen Doskozil und Esterházy-Chef Stefan Ottrubay hinter den Kulissen um einen „Generalvergleich“, um den seit bald einem Jahrzehnt andauernden Clinch ein für allemal zu beenden. Wie man hört, laufen die Gespräche nicht schlecht, deshalb wäre es höchst verwunderlich, würde Doskozil den Gang zum OGH anweisen. Auch wenn sein Vorgänger Bieler noch gemeint hatte, „wenn nötig, werden wir eine höchstgerichtliche Entscheidung anstreben“ – aber es wäre seit seinem Amtsantritt vor Weihnachten ja nicht das erste Mal, dass Doskozil einen anderen Weg einschlägt als Bieler.

Kommentare