Vor Richterin Karin Lückl stand der Mittelburgenländer in Saal sechs des Landesgerichts Eisenstadt nämlich, weil er Ende Februar binnen einer Woche sage und schreibe 2.507-mal mit unterdrückter Rufnummer bei der Disponenten-Hotline der Verkehrsbetriebe Burgenland angerufen haben soll.
Nicht deshalb, weil er das Angebot der Landesbusse so exzessiv zu beanspruchen gedachte, sondern weil ihn die Damen am Telefon „anturnten“, wie der ledige Security-Mitarbeiter eingestand.
Er habe versucht, insgesamt fünf Mitarbeiterinnen in sexuelle Gespräche zu verwickeln und immer wieder angerufen, wenn diese auflegten, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, die dem bisher Unbescholtenen das Vergehen der beharrlichen Verfolgung zur Last legte. Die Polizei hatte den Mann rasch ausforschen können.
Natürlich wisse er, dass „diese Hotline, dieses Callcenter“ nicht dafür gedacht sei, seine Bedürfnisse zu befriedigen, zeigte sich der Mittelburgenländer geständig. Er habe es davor bei einer kostenpflichtigen Erotik-Hotline versucht. Aber: „Das hat mich nicht angeturnt“.
Ganz anders dann bei den Verkehrsbetrieben. Warum ihn die Telefonate so erregt haben, dass er sich nebenbei selbst befriedigte, konnte der Angeklagte zwar nicht schlüssig erklären, er äußerte aber eine verbalerotische Vermutung: Vielleicht habe es ihm der burgenländische Dialekt der Disponentinnen angetan, schließlich sei er ja selbst Burgenländer.
Ob er sich nicht vorstellen könne, dass er die Frauen damit aufs Gröbste belästigt und angewidert habe, fragte ihn die Richterin. Der Angeklagte gab sich reumütig: „Ich möchte mich aufrichtig entschuldigen“. Das könne er den Frauen, die als Zeuginnen geladen seien, selbst sagen, belehrte ihn die Richterin.
"Furchtbar, das darf nicht sein"
Das war aber voreilig, denn wie sich kurz darauf herausstellte, waren die Zeuginnen gar nicht geladen worden. Dem Angeklagten und seinem Verteidiger Michael Dohr war das gar nicht unrecht und für den Fortgang der Verhandlung waren die Aussagen der Disponentinnen auch entbehrlich.
Sein Mandant habe „leider angerufen“, so Dohr, das sei natürlich „furchtbar und darf nicht sein“. Aber, so der auch ob seiner farbenprächtigen Anzüge bekannte Anwalt: Vielleicht habe sich der Anrufer ermutigt gefühlt, weil die Frauen nicht immer sofort aufgelegt hätten.
Nach einer halben Stunde war alles gesagt: Der 39-Jährige kam mit einer Diversion und somit ohne Vorstrafe davon. Neben einer Geldstrafe von 2.000 Euro und Pauschalkosten von 150 Euro muss er den fünf Disponentinnen jeweils 200 Euro als Wiedergutmachung zahlen.
Der Mann nahm dankend an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Nicht rechtskräftig.
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