"Neue Eisenstädter": Kommissär noch im Amt + Erfolg für Opposition

Vor Weihnachten hatte das Land nach umstrittener Übernahme der Wohnbaugesellschaft behauptet, es habe den Kommissär abberufen. Derweil freut sich die Opposition über einen Erfolg vor Gericht.
Neue Eisenstädter, Wohnbaugesellschaft

Als LH Hans Peter Doskozil am 23. Dezember 2025 via Aussendung mitteilen ließ, das Land habe die „Neue Eisenstädter“ (Nebau) mehrheitlich von den bisherigen Eigentümerbanken Raiffeisen und Erste Bank übernommen, war auch folgender Satz zu lesen: „Das Land hat seine Verfahren eingestellt und den eingesetzten Regierungskommissär abberufen.“

Wie der KURIER nun erfahren hat, stimmt das nicht. Der nach einer Sonderprüfung des Landes bereits Mitte Oktober vom Land als Aufsichtsbehörde eingesetzte Wiener Rechtsanwalt Mathias Burger ist immer noch in der Nebau aktiv.

Im Büro Doskozil wird das am Donnerstag mit einem laufenden Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht begründet. Schriftlich heißt es: "Im Hintergrund dieses Übernahmeprozesses liegen komplexe Verträge, die nach und nach abgearbeitet und umgesetzt werden". Das betreffe alle Schritte, die damit im Zusammenhang stehen.

Der Österreichische Verband Gemeinnütziger Bauvereinigungen (GBV) - und übrigens auch die Nebau selbst - hatten im November gegen die Einsetzung des Kommissärs und Folgerungen der Sonderprüfung Einspruch erhoben, das Verfahren ist noch beim Landesverwaltungsgericht anhängig. Übrigens: Auch in diesem Fall hat sich das Land viel Zeit gelassen. 

Die Beschwerde des GBV ist vom Land erst fast zwei Monate nach Einlangen ans zuständige Landesverwaltungsgericht weitergeleitet worden. Am Donnerstagnachmittag schien sich da eine Entscheidung anzubahnen.

Kleiner Erfolg für Opposition

Das Gericht hat vor rund einem Monat auch die Opposition angerufen – und nun recht bekommen. Dabei geht es um den Umfang des Untersuchungsgegenstandes. 
Zur Erklärung: Blau und Türkis wollten – anders als Rot-Grün – die Untersuchung nicht mit dem 15. Oktober (dem  Tag, als die vom Land angeordnete Sonderprüfung präsentiert wurde) enden lassen. Sondern erst mit dem rund um Weihnachten erfolgten Kauf der Nebau durchs Land.

Weil eine Ausweitung des Zeitraums  rechtlich aber nicht  möglich ist, wollten die Oppositionsparteien zumindest eine Ausweitung der Untersuchung auf alle vier im Burgenland vertretenen gemeinnützigen Wohnbauträger: neben Nebau die OSG, die EBSG und die B-Süd.

Diesem Ansinnen hat ein Dreiersenat des Landesverwaltungsgerichts stattgegeben und den am 22. Jänner von Rot-Grün gefassten Beschluss, im U-Ausschuss nur die Nebau zu behandeln, als „rechtswidrig“ aufgehoben. Der U-Ausschuss zur „Aufsicht des Landes Burgenland über gemeinnützige Bauvereinigungen, insbesondere die Wohnbaugenossenschaft Neue Eisenstädter“ ermögliche bereits wegen der Verwendung des Adverbs „insbesondere“ ergänzende Beweisanforderungen, so das Gericht. Das sei eine „krachende Niederlage“ für die Regierung, meint FPÖ-Klubchef Christian Ries. Sein ÖVP-Kollege Bernd Strobl sieht den rot-grünen Versuch, „den U-Ausschuss zu kastrieren“ vereitelt.

Keine Alteigentümer als Zeugen

Die Causa "Neue Eisenstädter" beschäftigt die Landespolitik zumindest noch bis Mitte des Jahres. So lange kann der von der SPÖ bereits Mitte Oktober 2025 verlangte und seit Mitte Jänner tätige Untersuchungsausschuss noch dauern. 

Zwischen Verlangen und Start des U-Ausschusses hat sich aber Entscheidendes geändert. Das Land ist nicht mehr Kritiker der Nebau, sondern seit Weihnachten 70-Prozent-Eigentümer. Entsprechend schwer tut sich die rote Fraktion im U-Ausschuss mit den früheren Mehrheitseigentümern, die in der neuen Eigentümerstruktur immerhin noch mit knapp 30 Prozent vertreten sind. 

Unter den 31 jüngst geladenen Zeugen finden sich keine aktiven Vertreter der Eigentümerbanken, dafür aber jede Menge GBV-Mitarbeiter.

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