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Was im Schlussbericht zum U-Ausschuss „Neue Eisenstädter“ steht

Nach sechs Monaten U-Ausschuss liegt der knapp 130 Seiten starke Bericht des Verfahrensrichters vor. Gekostet hat der von der SPÖ beantragte U-Ausschuss zumindest 570.000 Euro. Die Kosten der Sonderprüfung bleiben geheim.
U-Ausschuss Neue Eisenstädter,

Der am Montag präsentierte Abschlussbericht zum Untersuchungsausschuss „Neue Eisenstädter“ (Nebau) schaufelt kein Wasser auf die Mühlen der Opposition. Auf den 128 Seiten, die Landtagspräsidentin Astrid Eisenkopf (SPÖ) und Verfahrensrichter Wolfgang Köller im Landtagssitzungssaal vorlegen, wird dem Land ein solides Zeugnis ausgestellt.

Die Aufsicht des Landes habe „tadellos“ funktioniert, die Einsetzung eines Regierungskommissärs „war jedenfalls vertretbar“ und dass sich die rot-grüne Landesregierung die von ihrem Sonderprüfer Johannes Zink „vertretene Meinung“ zum Verkauf von Anlegerwohnungen und „unangemessen hohen Zinsen“ zu eigen gemacht habe, sei ebenfalls nicht zu beanstanden.

Ein Schlussstrich unter die seit einem Dreivierteljahr schwelende Causa ist damit freilich mitnichten gezogen. 

Der Mitte Oktober 2025 nach einer Sonderprüfung auf Antrag der SPÖ eingesetzte U-Ausschuss tagte von Mitte Jänner bis Anfang Juli 2026. Jetzt, ein Monat später, liegt auch der offizielle Abschlussbericht vor, FPÖ und ÖVP haben je eigene fraktionelle Berichte verfasst. Untersucht wurde nur der Zeitraum zwischen 1. Oktober 2023 und 15. Oktober 2025. 

Seither ist aber viel passiert: Das Land hat kurz vor Weihnachten bekanntgegeben, 70 Prozent an der Nebau zu übernehmen, die bisherigen Haupteigentümer Raiffeisenlandesbank und eine Tochter der Erste Bank bleiben ebenso weiter an Bord wie der Minianteilseigner Freistadt Eisenstadt. Abgeschlossen und im Firmenbuch vermerkt ist der Eigentümerwechsel immer noch nicht und auch der Regierungskommissär sitzt weiterhin in der Nebau. Gegen dessen Einsetzung sind noch zwei Beschwerden (eine von der Nebau selbst) beim Landesverwaltungsgericht (LVwG) anhängig.

Käme das LVwG zu einer anderen Ansicht als der U-Ausschuss, würde das den Abschlussbericht nicht beeinflussen, meinte Köller, Senatspräsident des Verwaltungsgerichtshofs: Ob der Bescheid des Landes zur Einsetzung des Kommissärs „Bestand hat, wird das Gericht beurteilen, vielleicht das Höchstgericht“.

Der U-Ausschuss sollte etwaige Verstöße der vier burgenländischen gemeinnützigen Bauvereinigungen, insbesondere der Nebau, gegen das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG), die Aufsicht des Landes über die Gemeinnützigen und die Einsetzung des Regierungskommissärs prüfen (eine zweite Sonderprüfung des Landes bei der OSG läuft noch). In insgesamt 24 Sitzungen wurden 45 Auskunftspersonen befragt. Die wichtigsten Auskunftspersonen kamen aber - aus unterschiedlichen Gründen - nicht. LH Hans Peter Doskozil und Raiffeisengeneral Rudolf Könighofer machten gesundheitliche Gründe geltend, der Chef der Erste Bank, Peter Bosek, und Nebau-Aufsichtsratschef Hans Peter Weiss berufliche.

Was der U-Ausschuss gekostet hat, liege noch nicht endgültig vor, so Eisenkopf. Zu den bis jetzt feststehenden rund 570.000 Euro werde aber nicht mehr viel dazukommen. Beim U-Ausschuss zur Commerzialbank Mattersburg vor gut fünf Jahren beliefen sich die Kosten auf 565.000 Euro. Die Kosten für die Sonderprüfung durch Zink, der auch Anwalt Doskozils ist, werden nicht genannt. Die FPÖ wollte das von der zuständigen Abteilung im Land erfahren, ist aber abgeblitzt, jetzt wendet man sich ans Amt der Landesregierung, sagt Klubchef Christian Ries.

Am Schluss des Berichts gibt Verfahrensrichter Köller noch elf Empfehlungen ab: „Normative Unschärfen“ im WGG sollte der Bundesgesetzgeber beseitigen, „insbesondere täten eine präzisere Umschreibung des Hauptgeschäfts (von Gemeinnützigen, Anm.) und klare Regeln für Sofortverkäufe (von Wohnungen) not“. Mit anderen Worten: Mit einer klareren Rechtslage hätte man sich vielleicht auch den U-Ausschuss erspart. Nicht ersparen will man in Zukunft den Zeugen das Erscheinen vor dem U-Ausschuss. Es habe sich gezeigt, dass Auskunftspersonen, die für die letzten Sitzungstage geladen wurden, diesen Termin nicht wahrnehmen und dann nicht mehr befragt werden konnten. Deshalb sollte es möglich sein, den U-Ausschuss im Bedarfsfall um drei Monate zu verlängern.

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