Nächste Operation: Doskozils Vertretung wirft Fragen auf
Hans Peter Doskozil muss am kommenden Dienstag abermals operiert werden. Der Eingriff am Kehlkopf findet wieder im Uniklinikum Leipzig statt, wo bereits zwei seiner bislang vier Operationen wegen der Stimmbandprobleme durchgeführt worden sind.
Doskozil, der auch Landesfinanzreferent ist, will bei seiner Budgetrede im Landtag am 17. November wieder auf die politische Bühne zurückkehren, sagte er am Mittwoch. Einen Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen schloss der seit 2019 amtierende rote Landeschef aus: „Mein politisches Korrektiv ist die Bevölkerung“ – sprich Wahlen.
Probleme beim Atmen
Der 52-Jährige, der seit 2018 an einer seltenen Erkrankung der Knorpelstruktur des Kehlkopfgerüsts laboriert, hat im Zuge einer Kontrolluntersuchung in Leipzig Anfang September von der Notwendigkeit einer weiteren OP erfahren. Es handle sich um eine Versteinerung im hinteren Kehlkopfbereich, die für Probleme beim Atmen sorge. Mit der Stimme habe dies nichts zu tun und er habe auch keine Schmerzen.
Der Eingriff sei nicht spektakulär und werde höchstens zwei Stunden dauern. Doskozil kämpft seit 2018 mit Stimmband-Problemen, seither wurde er jedes Jahr operiert. Die beiden ersten OPs fanden am AKH Wien statt, die weiteren bei einem Spezialisten im Osten Deutschlands. Die Eingriffe im AKH seien im Rückblick sinnlos gewesen, urteilte Doskozil am Mittwoch.
Wider die Verfassung
Bemerkenswert, wem Doskozil das Zepter übergibt: Nicht an LH-Vize Astrid Eisenkopf, die Doskozil am liebsten aus der Regierung wegloben will, sondern an Landesrat Leonhard Schneemann, weil er bei Spitälern, Pflege und Landesholding „gut eingearbeitet“ sei. Schneemann hat die kürzeste Amtsdauer aller fünf Mitglieder der roten Alleinregierung, ist aber aus dem Bezirk Oberwart – wie Doskozil. Aber: In der Landesverfassung (Artikel 66) und der Geschäftsordnung (GO) der Landesregierung (§ 6, Abs. 2) ist glasklar geregelt, dass der LH „durch den LH-Stellvertreter vertreten“ wird – also Eisenkopf. Selbst wenn Doskozil „als Mitglied der Landesregierung“ (§ 19, 1 der GO) einen Vertreter bestimmt – die Landesverfassung ist die höhere Norm, so ein Experte zum KURIER.
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