Einzige Wahlanfechtung kommt von Liste in Zurndorf

Wahlrechtsreform
Burgenländische Wahlbehörde entscheidet über Zulässigkeit der Anfechtung.

Nach der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl am 2. Oktober gibt es landesweit eine Anfechtung: Die Unabhängige Liste Zurndorf (ULZ) habe beide Wahlen in der nordburgenländischen Gemeinde angefochten, sagte Landeswahlleiterin Brigitte Novosel am Mittwoch auf KURIER-Anfrage.

Details wollte sie keine nennen. Die Landeswahlleitung werde  prüfen, über Zulassung oder Abweisung der Anfechtung entscheidet  die Landeswahlbehörde. Das kann einige Wochen dauern.

Die SPÖ hat die Wahlen in Zurndorf klar für sich entschieden. Im Gemeinderat wurde die absolute Mehrheit geholt und Werner Friedl  bei der Direktwahl abermals zum Bürgermeister gewählt. Insgesamt sind fünf Parteien oder Listen angetreten, nur die ULZ hat den Einzug in den Gemeinderat verfehlt.

"Geht ums Prinzip"

ULZ-Sprecher Franz Ranitsch begründete die Anfechtung mit einer Liste an angeblichen Verfehlungen. So seien u. a. gültige Stimmen    für ungültig erklärt worden, eine fliegende Wahlkommission habe gefehlt und der Zugang zu Wahllokalen sei nicht barrierefrei gewesen. Die ULZ habe gar nichts von der Anfechtung, so Ranitsch zum KURIER, am ehesten würde die FPÖ profitieren. Aber es „geht ums Prinzip“.

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