Verbotsgesetz: Nächste Verhandlung rund um "Schützenverein Rotenturm"

Verbotsgesetz: Nächste Verhandlung rund um "Schützenverein Rotenturm"
Ein Gastwirt wurde in zwei von drei Punkten durch die Geschworenen nach dem Verbotsgesetz verurteilt.

Aktuell beschäftigt das Landesgericht Eisenstadt laufend die Whatsapp-Gruppe "Schützenverein Rotenturm" (der KURIER berichtete). Gestern musste ein Gastwirt auf der Anklagebank Platz nehmen.

Ihm wurde vorgeworfen, den Nationalsozialismus nach dem Verbotsgesetz zumindest verharmlost und dabei im Jahr 2017 Bilder sowie Videos an die WhatsApp-Gruppe und einzelne Teilnehmer weitergeleitet zu haben.

Unter anderem handelte es sich dabei um geschmacklose Witze, Geburtstagsgrüße an Adolf Hitler und Antisemitismus sowie Beschimpfungen gegen Flüchtlinge.

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