Angeklagter teilweise geständig
Der Verteidiger des Angeklagten erklärte, dass sich sein Mandant dazu geständig zeige, Mitglied der Gruppe gewesen zu sein und in dieser auch Medien verschickt habe. Dabei habe er die Fotos jedoch nicht gezielt aufbewahrt. Alltagsfrust über verschiedenste Krisen und gesellschaftliche Themen hätten ihn beflügelt.
"Das war geschmacklos, eine Grenze wurde überschritten", so der Verteidiger. Auch die Einführung von Registrierkassen, sowie schlussendlich unnütze Umbauarbeiten wegen der Nichtraucher-Regelung hätten zu Frust geführt, schilderte der Anwalt.
Dass dieser Frust dazu führen kann, unter anderem ein Video über die Verherrlichung von Joseph Goebbels, das NS-Biozid "Zyklon B" und Hass gegenüber Juden zu verschicken, wollte auf der Richterbank niemand so recht glauben.
Dummheit, Bedauern, Schande
"Es war eine Dummheit von mir, so etwas weiterzuschicken. Ich wusste nicht, dass man das nicht darf", erklärte der Angeklagte etwas ungelenk. Für Karl Mitterhöfer, Präsident des Landesgerichtes, zu wenig – er versuchte, dem Angeklagten ins Gewissen zu reden: "Wir wollen ein echtes Bedauern hören. Sie sollten eigentlich sagen, dass Sie sich schämen."
Der Wirt erklärte, er habe Abstand von der Gruppe genommen und mittlerweile Flüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen – am konfiszierten Handy wurde auch ein Bild mit dem Text "Fuck Refugees" gefunden.
Grund für die Gründung der Whatsapp-Gruppe war, dass laut Angeklagtem ein bei der Justiz arbeitender Kollege mit Faustfeuerwaffen üben wollte.
Laut dem Angeklagten seien auch Mitglieder des stillgelegten Schützenvereins in der Gruppe aktiv gewesen. Der Wirt selbst habe jedoch nie geschossen.
Die Geschworenen sprachen den Mann in zwei von drei Anklagepunkten schuldig. Er wurde – rechtskräftig – zwölf Monate bedingte Haft sowie 960 Euro Geldstrafe verurteilt. Auch sein Handy erhält er nicht mehr zurück. Der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft verzichteten auf Rechtsmittel.
Kommentare