Nachbar mit Säge angegriffen

Nachbar mit Säge angegriffen
Ein jahrelanger Streit zweier Männer eskalierte - einer wurde schwer, der andere leicht verletzt. Der Prozess endete mit Diversion.

Sie sind beide Jahrgang 1965, wohnen in der selben  kleinen Ortschaft  im Südburgenland und sie sind sich in tiefer Abneigung verbunden.  Am Dienstag mussten die beiden Männer nebeneinander Platz nehmen – und zwar auf der Anklagebank des Landesgerichtes Eisenstadt. Grund dafür war ein Streit, der im August 2011 eskaliert war. Einer der beiden wurde dabei schwer an der Hand verletzt, so dass er für einige Wochen berufsunfähig war. Der andere litt  u.a. an Prellungen des Knies.

An besagtem Sommertag war der Erstangeklagte damit beschäftigt, die über seinen Zaun herüber hängenden Äste des Nachbarn abzuschneiden. Das passte diesem gar nicht. "Er ist in meinen Garten gekommen, hat mir die Leiter umgeschmissen", schildert der Erstangeklagte, der seit zwei Jahren wegen der Errichtung eines Zaunes "ein schlechtes Verhältnis"  zu seinem Nachbarn hat. Ein Wortwechsel und Beschimpfungen haben das Fass zum Überlaufen gebracht.

Watsch’n

"Ich hab ihm eine Watsch’n gegeben und ihn getreten. Und dann hat er volle Tube auf mein Knie getreten." Weil der Nachbar sein Grundstück nicht verlassen hatte, habe er schließlich zur Astsäge gegriffen. Als ihn der Zweitangeklagte  in den Genitalbereich trat, habe er ihn "reflexartig mit der Säge auf die Hand geschlagen".

Während sich der Erstangeklagte – er stand wegen schwerer Körperverletzung vor Gericht – schuldig bekannte, hielt sich sein Kontrahent für nicht schuldig: "Es war Notwehr."

Den ganzen Vorfall konnte das Gericht noch einmal auf Video mitverfolgen. Die Tochter des Erstangeklagten hatte den Streit gefilmt. "Sie dürften beiden nicht unschuldig sein", stellte Richterin Birgit Falb  fest. "Für mich ist das definitiv keine Notwehr gewesen", so Staatsanwalt Christian Petö.  "Ja, es tut mir ja leid", sagte der Zweitangeklagte dann.  

Richterin Falb bot den Streithähnen eine Diversion an. Der Erstangeklagte muss 2500€ Geldbuße und 700€ Schadenswiedergutmachung an den Nachbar zahlen. Dieser hat 200 € Wiedergutmachung zu leisten.

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