Nach Schlägerei muss das Opfer 110 Euro Strafe zahlen
Am Freitag der Vorwoche berichteten Medien über einen Fall in Oberwart, wo das Opfer einer Schlägerei wegen einen Strafbescheid über 110 Euro „ungerechtfertigter Störung der öffentlichen Ordnung“ erhalten hatte. Mittlerweile haben die Behörden den Fall gegenüber dem KURIER bestätigt, Bezirkshauptmann Helmut Nemeth hält sich mit Details aber zurück: „Es handelt sich um ein laufendes Verfahren, der Beschuldigte kann gegen den Bescheid Rechtsmittel beim Landesverwaltungsgericht einlegen.“
Rückblick: August 2018
Der Vorfall ereignete sich im August 2018 am Oberwarter Hauptplatz. Ein 30-jähriger Niederösterreicher wurde von einer Gruppe Tschetschenen angepöbelt und in weiterer Folge niedergeschlagen. Im Zuge dessen soll der Mann "Sch...geburt" geschrien und damit die öffentliche Ordnung gestört haben. Laut Medienberichten war der Mann vier Wochen lang in stationärer Behandlung und leidet bis heute unter den Folgen der Schlägerei. Das Gerichtsverfahren gegen die mutmaßlichen Täter wurde nach dem ersten Prozesstag wegen weiterer Erhebungen vertagt.
Aktuell hat sich auch Volksanwalt Peter Fichtenbauer der Sache angenommen. Er hat ein amtswegiges Prüfverfahren gegen die Bezirkshauptmannschaft Oberwart eingeleitet. „Wir werden prüfen, ob es sich bei den Äußerungen des jungen Mannes nicht um eine gerechtfertigte Entrüstung gehandelt hat.“ Seitens der BH Oberwart will Bezirkshauptmann Nemeth keine Verfehlungen erkennen: „Das war kein mutwilliger Akt von uns. Die Tat wurde von der Polizei angezeigt, wir haben den Betroffenen einvernommen.“ Für das anstehende Prüfverfahren der Volksanwaltschaft werde eine entsprechende Stellungnahme vorbereitet.
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