Dem Südamerikaner, der in Graz lebt, wird das Vergehen der "vorsätzlichen Beeinträchtigung der Umwelt" zur Last gelegt und er soll zudem seine beiden Mitarbeiter gefährdet haben.
Der von Anna Federer (Dax Wutzlhofer und Partner) verteidigte Angeklagte bekennt sich vor der Einzelrichterin "nicht schuldig". Er habe nicht gewusst, dass das Dach in Pinkafeld Asbest enthielt. Sonst hätte er die Welleternitplatten von seinen Mitarbeitern nie und nimmer mit Hochdruckreinigern säubern lassen.
Die Verhandlung in Saal 6 des Landesgerichts Eisenstadt dauert statt der anberaumten zwei mehr als drei Stunden. Das liegt einerseits daran, dass Deutsch für die drei Dachreiniger nur die Zweitsprache ist und die Dolmetscherin demgemäß viel zu übersetzen hat.
Andererseits kreisen die Fragen auch immer wieder darum, was der Angeklagte und seine Mitarbeiter zu welchem Zeitpunkt über die Gefährlichkeit von Asbest wussten.
Alle drei waren zuvor in einer anderen Reinigungsfirma angestellt, ehe sich der Angeklagte im Mai 2024 selbstständig gemacht und die beiden Kollegen mitgenommen hat. Aus der alten Firma nahmen sie die Information mit, Asbest dürfe nicht geschnitten oder gebrochen werden, das Säubern mit lanzenartigen Hochdruckreinigern sei aber unbedenklich.
Ob der Angeklagte wisse, welches Dach Asbest enthalte und welches nicht? "Das weiß ich nicht", antwortet er. Ein Welleternitdach könne asbesthaltig sein oder auch nicht.
Der von einem Vertreter vermittelte Auftrag in Pinkafeld war einer der ersten der jungen Firma. Die Eigentümerin hatte das Haus gekauft und wollte Moos und Verunreinigungen vom Dach entfernen lassen.
Bei Nachbarn hatte das offenbar klaglos funktioniert, erzählt die Frau im Zeugenstand.
Ihr unmittelbarer Nachbar, ein pensionierter Baumeister, wusste es besser. Er beschwerte sich beim Firmenchef lautstark über den Asbeststaub auf seinem Grundstück. "Unsere Terrasse war ganz grau und nass", so der 67-Jährige.
Er wandte sich an die Stadtgemeinde, bald darauf war ein umweltkundiger Polizist vor Ort, der ebenfalls den Verdacht hegte, es handle sich um Asbest.
Bestätigt hat den Verdacht ein Sachverständiger, der am Dienstag ebenfalls im Gerichtssaal sitzt. In Österreich ist Asbest, das sich in der Lunge "wie Nadeln" festsetzt und oft erst nach Jahrzehnten eine tödliche Krebserkrankung auslöse, seit 1990 verboten.
In Welleternitdächern vor dieser Zeit sei die Wahrscheinlichkeit, dass sie Asbest enthalten, sehr hoch. Wie man solche Dächer dann überhaupt reinigen könne, will die Staatsanwältin vom Sachverständigen wissen? "Gar nicht", lautet die lapidare Antwort. Und es sei auch nicht unbedingt notwendig.
Der Firmenchef wird nicht rechtskräftig zu acht Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 2.400 Euro verurteilt. Das Urteil solle auch generalpräventiv wirken, führt die Richterin aus.
Denn, wer weiß schon, wie oft dergleichen auf anderen Dächern passiert.
Der Firmenchef verliert vorerst seine Gewerbeberechtigung, er muss sich also vermutlich ein anderes Geschäftsfeld suchen.
Kommentare