Mittelburgenland: Regionales Entwicklungsprogramm für 28 Gemeinden

Manfred Schmidt, Heinrich Dorner, Michael Kefeder und Peter Zinggl (v.li.) präsentieren das neue Leitbild.
Betriebsgebiete, Siedlungsgrenzen, Vorrang- und Freiraumzonen sind die Schwerpunkte des Vorhabens des Landes.

Erst im vergangenen Dezember wurde das burgenländische Raumplanungsgesetz novelliert. Damit wollte das Land unter anderem Maßnahmen gegen die zunehmende Bodenversiegelung setzen. Mit den „Regionalen Entwicklungsprogrammen“ (REP) soll es noch einen Schritt weiter gehen.

Am Mittwoch wurde das mittelburgenländische Leitbild vorgestellt. Alle Gemeinden verpflichten sich, sich an die gemeinsamen Ziele zu halten. Unter anderem sind das bewusstes Flächenmanagement, neu gedachte Mobilität und nachhaltige Betriebsstandorte.

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„Es geht darum auch, viele Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger abzuholen und diese im Projekt einzubinden“, betonte in diesem Zusammenhang Landesrat Heinrich Dorner (SPÖ).

Vier Schwerpunkte

So sollen künftig Betriebsgebiete außerhalb von Betriebsstandorten nur mehr bis zu einer Gesamtfläche von eineinhalb Hektar zulässig sein. Größere Flächen sollen nur mehr in Form von gemeindeübergreifenden Kooperationen, also den sogenannten interkommunalen Betriebsgebieten, möglich sein.

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Zudem sollen sensible Landschaftsteile durch die Begrenzung von Baulandwidmungen geschützt werden. Für die Landwirtschaft werden Vorrangzonen eingerichtet. Die fruchtbarsten Böden sollen unversiegelt bleiben. Ebenso jene Freiraumzonen, die einen Naherholungswert aufweisen.

Thermen und Wein

Besonders am Mittelburgenland sei die „überwiegend ländliche Struktur“. Fast ein Viertel der knapp über 700 Quadratkilometer Fläche stehen unter Naturschutz und fast die Hälfte besteht aus Wald. Zugpferde für den Tourismus sollen das Blaufränkischland und die Therme Lutzmannsburg sein. Als „Best-Practice“-Beispiel wurde das interkommunale Betriebsgebiet in Steinberg-Dörfl genannt.

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