Mensdorff reicht Zivilklage gegen VgT-Obmann Balluch ein

Eine umstrittene Gatterjagd (Symbolbild).
Mensdorff fordert eine Unterlassung der Besitzstörung bei seinen Jagden im Südburgenland.

Die Anti-Gatterjagdkampagne des Verein gegen Tierfabriken (VgT) hat heuer im Herbst für zahlreiche Polizeieinsätze gesorgt. Beinahe die gesamte Jagdsaison machten die Tierrechtsaktivisten mit der Kamera Jagd auf die Gatterschützen. Im Zentrum der Kampagne stand Alfons Mensdorff-Pouilly der Jagden in Bildein und auf seinem Anwesen in Luising veranstaltete, der KURIER hat berichtet.

Zahlreiche Anzeigen gegen die Jäger wegen Tierquälerei wurden erstattet, jetzt hat Mensdorff-Pouilly eine Zivilklage gegen den VgT-Obmann Martin Balluch eingebracht, wie auch das Büro von Mensdorff bestätigt, er selbst war nicht erreichbar. Am 26. Jänner findet die Tagsatzung statt.

Besitzstörung

Geklagt werde, laut VgT auf Unterlassung einer Besitzstörung und auf einstweilige Vorkehrung, sprich, das Gericht solle Balluch, bis zum Urteil bereits die Unterlassung auftragen. Für den Jagdveranstalter sei ein unwiederbringlicher Schaden entstanden, der "existenbedrohende Ausmaße" angenommen habe. Es sei ein unzumutbarer Eingriff in die Privatsphäre. Auf einen Rechtsstreit wegen Besitzstörung wollte sich Mensdorff Anfang Dezember noch nicht einlassen: "Das wollen die ja", sagte er damals im KURIER Gespräch. In der von Balluch veröffentlichten Anklageschrift heißt es: "Der Kläger und seine Familie fühlen sich durch die Aktionen, insbesondere die verfahrensgegenständlichen Besitzstörungshandlungen des Beklagten und seiner Leute bedroht und in der körperlichen Sicherheit beeinträchtigt."

"Bei dieser Klage handelt es sich um eine klassische Einschüchterungsklage ohne Substanz", meint Balluch.

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