"Medizinisch nicht vertretbar"

Im Burgenland gibt es nur in den Krankenhäusern Eisenstadt (Bild) und Oberwart eine Neurologische Abteilung
Schlaganfall-Patienten sollen nach Oberpullendorf verlegt werden /Kritik wird laut.

Muss man im Burgenland um die Qualität der Versorgung von Schlaganfall-Patienten bangen? Ja, sagt ein Insider, der sich an den KURIER gewandt hat. Der Regionale Strukturplan Gesundheit (RSG), dessen Fertigstellung schon im Vorjahr fällig gewesen wäre, sehe künftig nach der Akutversorgung von Schlaganfall-Patienten in den dafür eingerichteten Schwerpunkt-Krankenhäusern Eisenstadt und Oberwart deren Verlegung nach Oberpullendorf vor – wo es keine Neurologie gibt. Es handelt sich dabei um sogenannte Neuro-C-Patienten, bei denen eine dauerhafte Überwachung (Monitoring) zwar nicht mehr nötig sei, die aber sehr wohl eine intensive Therapie brauchen.

"Nicht vertretbar"

Wenn das tatsächlich umgesetzt würde, wäre das "fahrlässig und medizinisch nicht vertretbar", stellt Ärztekammerpräsident Michael Lang auf KURIER-Anfrage klar. Es handle sich um "sehr labile Patienten". Lang, selbst Chirurg im Krankenhaus Oberpullendorf, wäre zwar "über alles froh, was man hier macht", aber nur, wenn es aus medizinischer Sicht auch sinnvoll sei. Lang: "Das Problem ist, etwas wohin zu geben, wo es nicht hingehört".

Neurologische Abteilungen gibt es nur im Oberwarter Krages-Spital (39 Betten, sechs Betten für C-Rehabilitation) und seit Ende 2015 auch im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Eisenstadt mit 40 Betten.

Krages-Chef Rene Schnedl, der auch den von der Landesregierung mit der Erstellung des RSG beauftragten Burgenländischen Gesundheitsfonds leitet, relativiert: Man habe Gutachter beigezogen und es handle sich bei den Neurologie-Plänen nur um "einen Vorschlag", dessen Umsetzung noch offen sei. In Oberpullendorf würden Infrastruktur und das nötige Personal bereitgestellt, man könnte so auch mehr Patienten versorgen als Oberwart und Eisenstadt je für sich. Solche Modelle gebe es auch schon in der Steiermark und in NÖ.

Über den RSG entscheiden die Organe des Gesundheitsfonds, darin haben Vertreter des Landes und der Sozialversicherung das Sagen. Im Büro des zuständigen Gesundheitslandesrates Norbert Darabos (SPÖ) wollte man sich zur ganzen Causa nicht äußern. Man müsse erst den Österreichischen Strukturplan Gesundheit abwarten, erst dann folge der RSG.

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