Das würde das Ende für eine im Burgenland erprobte und kostengünstige Verwertung des Klärschlamms als Dünger bedeuten. Abwasserverbände, Land und Landwirtschaftskammer laufen deshalb in seltener Einigkeit gegen den Entwurf Sturm. „Im Sinne der Kreislaufwirtschaft ist das sicher nicht“, meint Claudia Winkovitsch, Ackerbau-Expertin in der Bauernkammer. Und in der Stellungnahme des Landes heißt es klipp und klar: „Eine Abwendung von dieser etablierten und funktionierenden Verwertung von Klärschlamm zugunsten einer Verbrennung mit nachgeschalteter verfahrenstechnischer Rückgewinnung von Phosphor erscheint nicht zweckmäßig“.
Im Burgenland fallen in 76 kommunalen Kläranlagen jährlich rund 8.700 Tonnen trockener und 44.000 Tonnen entwässerter Klärschlamm an. „Diese Menge wird zur Gänze landwirtschaftlich oder nach der Kompostierung landbaulich verwertet“, weiß Thomas Kögler, Geschäftsführer des Abwasserverbandes Eisenstadt-Eisbachtal und einer von zwei burgenländischen Vertretern im Leitungsausschuss des Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverbands. Die Bauern bekommen für die Abnahme des Klärschlamms allenfalls eine kleine Entschädigung, in Eisenstadt-Wulkatal 12 Euro pro Tonne. Müssen die Abwasserverbände den Klärschlamm ab 2030 verbrennen lassen, kostet das ein Vielfaches. Für die Verbände Eisenstadt und Wulkatal rechnet Kögler mit einem Anstieg von derzeit 70.000 auf bis zu 1,8 Millionen Euro. Leidtragende wären die Haushalte, jeder Einwohner müsste pro Jahr 15 Euro mehr zahlen, landesweit lägen die Mehrkosten mindestens bei 12 Millionen Euro. Dazu die Umweltkosten, der Klärschlamm müsste ja per Lkw nach Wien transportiert werden, wo es eine Verbrennungsanlage gibt.
Und: Die Landwirte müssten ihren Dünger zu hohen Preisen am Markt kaufen.
Aus dem Umweltministerium heißt es, die TU-Wien hätte zu den Mehrkosten eine Spanne „von 0 bis 2,50 Euro pro Einwohner und Jahr ermittelt“. Und während Abwasserverbände und Bauern versichern, die Gefahr, über den Klärschlamm Mikroplastik oder Schwermetalle in den Boden einzubringen, sei überschaubar und gut einzudämmen, meint das Ministerium: Nur durch Qualitätssicherung „kann die Zerstörung dieser Schadstoffe nicht erreicht werden“. Die Begutachtungsfrist für die Verordnung endet am 20. Oktober.
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