Jetzt auch Ermittlungen gegen Mutter des Missbrauchsopfers

Blick auf die Justizanstalt Eisenstadt: Gegen den Lebensgefährten der Frau wurde die U-Haft verhängt.
Zwölfjährige soll vom Stiefvater geschwängert worden sein. Er sitzt in U-Haft.

In der kleinen Ortschaft im Bezirk Güssing kann man die Nachricht von dem Missbrauchsfall noch immer nicht fassen. Nachdem aufgeflogen ist, dass eine Zwölfjährige rund um den 11. November zu Hause ein Kind von ihrem Stiefvater zur Welt gebracht hat, wird nun nicht nur gegen den mutmaßlichen Täter ermittelt, sondern auch gegen die leibliche Mutter des zwölfjährigen Mädchens.

U-Haft

„Das Ermittlungsverfahren wurde auf die Mutter ausgedehnt“, erklärte Magdalena Wehofer, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Eisenstadt, gegenüber dem KURIER. Sie wurde auf freiem Fuß angezeigt. Der Verdacht lautet auf „Quälen oder Vernachlässigen unmündiger Personen“. Gegen ihren Lebensgefährten wurde die U-Haft verhängt.

Laut Bettina Horvath, der leitenden Sozialarbeiterin des Landes, sei die Behörde schon Anfang Oktober auf das Mädchen aufmerksam geworden. Die Schule habe eine Gefährdungsmeldung eingebracht. „Man hat Verhaltensänderungen beim Mädchen festgestellt“, sagt Horvath. Die Zwölfjährige habe oft im Unterricht gefehlt und auch ihr Babybauch wurde offensichtlicher.

Die Behörde begann zu ermitteln und bestand auf einen Schwangerschaftstest, der fiel negativ aus. Der Verdacht bestand jedoch weiter, aber es gab keine Bereitschaft einen Gynäkologen zu besuchen oder einen neuen Test zu machen. „Es wäre eine Untersuchung notwendig gewesen, um sicher zu sein“, sagt Horvath. Der Stiefvater stand bereits wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht. Er soll sich damals an einem Stiefkind vergangen haben, allerdings von einer anderen Lebensgefährtin. Er wurde nicht rechtskräftig verurteilt, weil er Berufung einlegte. Seine jetzige Frau wurde über diesen Vorfall von der Jugendwohlfahrt informiert.

Mädchen darf sich über Verbleib äußern

Die Behörde hat die Obsorge für das Mädchen und ihr Baby. „Wir werden mit Experten über eine geeignete Pflegeeinrichtung beraten“, sagt Horvath. Auch die Zwölfjährige habe ein Mitspracherecht. Dass das Mädchen sich über seinen Verbleib äußern darf, sei einerseits im Kinder- und Jugendhilfegesetz vorgesehen, andererseits der Behörde "auch aus fachlicher Sicht wichtig".

Nicht nur das Mädchen und das Baby werden bedarfsgerecht untergebracht, auch für zwei jüngere Geschwister der Zwölfjährigen wurde eine neue Unterbringung gesucht. Die beiden Kinder leben nun bei Pflegefamilien.

Der Kontakt zur Mutter, die mittlerweile auch als Beschuldigte einvernommen wurde, wird der Zwölfjährigen nicht verwehrt: "Wenn das Mädchen Kontakt zur Mutter wünscht, werden wir das in einem geschützten Rahmen ermöglichen", sagte die Leitende Sozialarbeiterin.

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