Im Burgenland gab es bereits Beschwerden bei Gericht

Man opens empty wallet. No money concept.
Landesverwaltungsgericht hat zwei Anträge abgewiesen

Die Aufhebung des Mindestsicherungsmodells in Niederösterreich durch den Verfassungsgerichtshof Anfang der Woche bringt auch das Burgenland unter Druck. Die aufgehobenen Bestimmungen – maximal 1500 Euro pro Monat und Familie und Wartefristen für Asylberechtigte – finden sich auch im burgenländischen Modell, das vor einem Jahr mit großer Mehrheit (SPÖ, FPÖ, ÖVP, eine LBL-Stimme) im Landtag beschlossen wurde.

SPÖ-Soziallandesrat Norbert Darabos und FPÖ-Klubchef Géza Molnár sehen derzeit "keinen unmittelbaren Handlungsbedarf" – erstens sei das burgenländische Modell nicht ident mit dem aus NÖ und zweitens gebe es bis dato keine Beschwerden (in NÖ hatten 160 Anträge des Landesverwaltungsgerichts das Höchstgericht auf den Plan gerufen).

Zwei Beschwerden

Wie der KURIER jetzt in Erfahrung brachte, hat es auch im Burgenland Beschwerden gegen das neue Mindestsicherungsmodell gegeben. "Es gab bisher zwei Fälle, in denen ähnlich argumentiert wurde wie in NÖ", sagte Manfred Grauszer, Präsident des Landesverwaltungsgerichts Burgenland. Beide Fälle wurden abschlägig beurteilt. Man habe die Beschwerden "nicht zum Anlass genommen", das Mindestsicherungsgesetz "anzufechten", so Grauszer.

Allerorten wird nun aber erwartet, dass im Lichte des Höchstgerichtsentscheids weitere Beschwerden folgen. Für Christoph Riedl von der Diakonie ist klar, "dass das Gesetz im Burgenland nicht so bleiben kann wie es ist". Im geltenden Gesetz würden Asylberechtigte gegenüber Staatsbürgern "teils direkt, teils indirekt diskriminiert".

Derzeit beziehen im Burgenland rund 2900 Menschen Mindestsicherung, davon 400 Asylberechtigte.

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