Verdacht auf Verhetzung: Grüne zeigen FPÖ-Klubobmann Tschürtz an
FPÖ-Klubobmann Johann Tschürtz verlas in seiner Landtagsrede die Namen von 21 Kindern einer niederösterreichischen Volksschule, die einen Migrationshintergrund vermuten lassen. Im nächsten Satz sprach er von kriminellen Asylwerbern, die abgeschoben werden müssten.
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Der FPÖ-Politiker stelle laut Grünen einen direkten Zusammenhang zwischen den Kindern und Straftätern her. Das sorgte bereits in der Sitzung für Empörung des Grünen Landtagsklubs. Klubobfrau Regina Petrik, will es nicht bei Zwischenrufen in der Sitzung belassen.
„Das ist nicht nur ein ekelhafter Versuch, Kinder für die eigene parteipolitische Propaganda zu missbrauchen. Ich habe einen begründeten Verdacht der Verhetzung gemäß §283 StGB. Das will ich durch eine Anzeige prüfen lassen", verlautet Petrik. Am Montag wird sie eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft einbringen und ersuchen, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.
Heikle Datenschutzproblematik
An die Datenschutzbehörde ergeht eine Anfrage, ob die öffentliche Nennung der Namen der Kinder einer Schulklasse aus einem schulinternen Dokument eine Verletzung des Datenschutzes darstellt und eine Verwaltungsstrafe nach sich ziehen würde. Eine entsprechende Anzeige wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten kann nur von Betroffenen selbst erstattet werden.
Gegenüber der BVZ rechtfertigte Tschürtz seine Rede. Der Satz bezüglich straffälliger Asylwerber, sei nicht im Zusammenhang mit den Kindern gedacht. FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz sagte gegenüber dem Standard, dass der Sager ein „einmaliger Ausrutscher" bleiben werde: „Er wird sich künftig hüten, Volksschulkinder namentlich in die Debatte hineinzuziehen."
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