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Gefahr für Weinbau: Jetzt kommt es auf jeden einzelnen Winzer an

Eine neue Landesstrategie soll Weinbauern, Gemeinden und Private ab sofort zu abgestimmtem Handeln gegen die Goldgelbe Vergilbung verpflichten.
Eine Frau betrachtet in einem Weinberg Reben mit teils grünem, teils rot verfärbtem Laub.

Für den burgenländischen Weinbau beginnt eine heikle Saison. Die Goldgelbe Vergilbung der Rebe gilt als eine der gefährlichsten Krankheiten im Weinbau. Sie wird durch die Amerikanische Rebzikade übertragen, kann sich in Weingärten rasch ausbreiten und befallene Rebstöcke nachhaltig schädigen. Heilbar ist die Krankheit nicht. Wo sie nachgewiesen wird, bleibt in der Regel nur die Entfernung der betroffenen Pflanzen.

Das Land hat deshalb am Donnerstag eine neue Verordnung samt Landesstrategie beschlossen. Ziel ist eine koordinierte und risikobasierte Bekämpfung der Krankheit sowie ihres Überträgers. Die Strategie soll jährlich aktualisiert werden und basiert auf den Befallsergebnissen des Vorjahres sowie auf laufenden Monitoringdaten.

Abgestuftes Zonensystem

Agrarlandesrätin Anja Haider-Wallner spricht von einem „Strategiebeschluss“, der Orientierung für Weinbau, Gemeinden und Privatpersonen geben soll. „Die Verordnung liefert den rechtlichen Rahmen – entscheidend ist aber die Umsetzung vor Ort“, so Haider-Wallner.

Eine kleine braun-orangefarbene Insektenlarve liegt neben einer Ein-Euro-Münze auf dunklem Untergrund.

Die Rebzikade überträgt die Goldgelbe Vergilbungskrankheit, die Reben schwächt und innerhalb weniger Jahre zum Absterben ganzer Weingärten führen kann.

Kernstück ist ein abgestuftes Zonensystem. Unterschieden wird zwischen Befallszone, Sicherheitszone und Verbreitungsgebiet. In diesen Bereichen gelten unterschiedliche Vorgaben – je nachdem, wie hoch das Risiko ist und welche Entwicklungsstadien der Rebzikade gerade auftreten. Dadurch sollen Befallsherde früher erkannt, regionale Risikoprofile erstellt und Bekämpfungsmaßnahmen gezielter gesetzt werden.

Besonders wichtig sei die Symptomkontrolle. Sie soll nicht nur in professionellen Weingärten erfolgen, sondern auch in Privatgärten, bei Weinlauben, Weinhecken und dekorativen Rebpflanzen. Befallene Rebstöcke sowie symptomatische Pflanzen müssen in der Befallszone samt Wurzelwerk entfernt werden.

Damit nimmt das Land auch verwilderte oder nicht mehr bewirtschaftete Weingärten stärker in den Blick. Solche Flächen gelten als besonderes Risiko, weil sie kaum kontrolliert werden und Schädlinge dort unbemerkt weiterwandern können. Für Gemeinden und Bezirksverwaltungsbehörden bedeutet das in der Praxis mehr Kontroll- und Koordinationsaufwand.

„Es geht nur gemeinsam – auch Privatpersonen sind dringend dazu angehalten, Rebpflanzen im Garten zu kontrollieren“, sagt Haider-Wallner. Die Amerikanische Rebzikade sei „nicht wählerisch“. Oft reiche ihr schon eine Weinlaube oder ein vergessener Rebstock, um sich zwischen Weingärten weiterzuverbreiten.

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