Friseurin getötet: Acht Jahre Haft für Zweitangeklagte

Verteidiger Werner Tomanek plädierte vor Gericht auf Notstand
Auch der zweite Prozesstagin Eisenstadt fand ohne Hauptangeklagten statt. Ex-Freundin zu acht Jahren verurteilt – nicht rechtskräftig

Auch bei der Fortsetzung des Mordprozesses am Mittwoch im Landesgericht Eisenstadt saß die Zweitangeklagte alleine auf der Anklagebank. Die 53-Jährige ist die Ex-Freundin des Hauptverdächtigen, der beschuldigt wird, im September des Vorjahres seine langjährige frühere Lebensgefährtin in Potzneusiedl brutal getötet zu haben.
Der 53-jährige Angeklagte – er bekennt sich nicht schuldig – war wie schon beim ersten Termin Anfang September nicht verhandlungsfähig. Er leidet an unheilbarem Krebs.

"Gefangenen-Dilemma"

Seine Ex-Freundin musste sich wegen Beitragstäterschaft zum Mord und Hehlerei vor dem Schwurgericht verantworten. Sie wurde nicht rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Verteidiger Werner Tomanek hatte auf Notstand plädiert, „meine Mandantin hat ein echtes Gefangenen-Dilemma erlebt und gewusst ’Da komm ich nicht mehr raus’“, argumentierte der Rechtsanwalt. Die Geschworene sind nicht darauf eingegangen.

Friseurin getötet: Acht Jahre Haft für Zweitangeklagte
Der Tatort in Potzneusiedl (Bezirk Neusiedl am See)
Der Frau wird vorgeworfen, von den Mordplänen ihres damaligen Freundes gewusst und ihn sogar dabei unterstützt zu haben. Die 53-Jährige hat den Mann in der Mordnacht zum Tatort und ihn von dort wieder nach Hause gebracht. Das gab sie auch zu. Allerdings habe sie nicht wie ihr Ex aus finanziellen Motiven gehandelt, sondern aus Angst. Sie beschreibt den Angeklagten als „aggressiven, einschüchternden“ Mann. Weil sie sich vor ihm gefürchtet habe und der Polizei nicht vertraut, habe sie weder das Opfer noch die Polizei vor der geplanten gewarnt. Die Frau nahm das Urteil an.

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