Friseurin getötet: Prozess ohne Hauptangeklagten

Friseurin getötet: Prozess ohne Hauptangeklagten
Der 53-jährige Hauptangeklagte ist schwer krank. Die Mitangeklagte muss sich wegen Beitragstäterschaft und Hehlerei verantworten - sie bekannte sich nicht schuldig.

Im Landesgericht Eisenstadt hat am Donnerstag der Mordprozess im Fall einer im Vorjahr getöteten 57-jährigen Friseurin aus Potzneusiedl (Bezirk Neusiedl am See) begonnen. Der Hauptangeklagte, der 53-jährige Exfreund des Opfers, ist schwer krank und kam deshalb nicht zum Prozess. Darum wird vorerst nur jener Teil der Anklage verhandelt, der die 53-jährige Mitangeklagte betrifft.

Vorwurf der Beitragstäterschaft

Die Frau aus dem Bezirk Wien-Umgebung, die damals mit dem Hauptangeklagten befreundet war, muss sich wegen Beitragstäterschaft zum Mord und wegen Hehlerei verantworten. Der Prozess wirke zum Auftakt wegen der Abwesenheit des 53-Jährigen "ein bisschen amputiert", meinte Staatsanwalt Roland Koch. Der Hauptangeklagte soll im September des Vorjahres der 57-Jährigen in ihrem Haus in Potzneusiedl ein Messer in die Brust gerammt und ihr dann mit einem Stahlrohr sechs wuchtige Schläge auf den Kopf versetzt haben, schilderte der Ankläger die Tat, die zum Tod der Friseurin geführt hatte.

Der Zweitangeklagten werde nicht zur Last gelegt, "dass sie selbst das Messer geführt hat oder das Stahlrohr". Jedoch habe sie dazu beigetragen, dass der Angeklagte die Tat begehen konnte, erläuterte Koch. Die 53-Jährige habe gewusst, dass der Hauptangeklagte die 57-Jährige umbringen wolle. Sie habe ihm die Schlüssel für ihr Auto überlassen, mit dem beide in der Tatnacht nach Potzneusiedl gefahren seien. "Dort stieg der Angeklagte aus, ging ins Haus und vollbrachte die Tat".

Tatwaffe

Die Frau sei dann, wie ihr aufgetragen worden war, zum Bahnhof nach Parndorf gefahren und habe dort gewartet, bis der 53-Jährige dort eintraf: "Er ist gekommen mit dem Auto des Opfers." Auf der Rückfahrt zur Wohnung der Mitangeklagten habe der Mann dann das Stahlrohr verschwinden lassen. Aus dem Haus der Getöteten habe er Geld und eine Digitalkamera mitgenommen und der 53-Jährigen gegeben, die beides verwahrt habe: "Sie hat gewusst, woher das ist".

Die Mitangeklagte habe dem Hauptangeklagten geholfen: "Das ist Beitragstäterschaft", stellte Koch fest. Die Frau habe sich vor ihrem damaligen Freund gefürchtet. Der 53-Jährige sei größer als 1,90 Meter und habe 130 Kilo auf die Waage gebracht. Dennoch, ohne sie hätte dieser die Tat nicht begehen können, argumentierte der Ankläger.

Auch wenn die Mitangeklagte Angst gehabt habe: Eines verstehe er nicht, meinte Koch: Einen Kilometer vom Tatort in Potzneusiedl entfernt befinde sich die Polizeiinspektion. Dort hätte sie hinfahren müssen und alles der Polizei melden, hielt er der 53-Jährigen vor.

Mitangeklagte bekannte sich nicht schuldig

Die 53-Jährige bekannte sich vor Gericht nicht schuldig. Zuvor hatte ihr Anwalt Werner Tomanek erläutert, dass sie zwar zugebe, dass sie in der Tatnacht mit dem Hauptangeklagten unterwegs gewesen sei, jedoch nicht um dessen Absicht, die Frau zu töten, gewusst habe.

Die 53-Jährige sei für den Hauptangeklagten "ein Verhältnis" gewesen, beide hätten sich über eine Partnervermittlung im Internet kennengelernt. "Sie ist hier in etwas hineingeschlittert und nicht mehr herausgekommen". Der 53-Jährige sei zu dieser Zeit "ein gewaltbereiter, sehr dominanter Mann" gewesen, führte Tomanek aus.

Wäre sie zur Polizei gegangen, um von der Absicht ihres Freundes zu erzählen, dann hätten Vorerhebungen begonnen - "und dann kann sie auswandern". Der Hauptangeklagte habe die Frau immer wieder kontrolliert, gedemütigt und erniedrigt. Er habe eine Art gehabt, "wo man nicht so leicht Nein sagen kann, ohne vielleicht Schlimmes befürchten zu müssen", sagte Tomanek.

Ähnlich verantwortete sich auch die 53-Jährige selbst. Anfangs konnte sie der Beziehung zum Hauptangeklagten noch Positives abgewinnen: "Er war sehr charmant" und habe sie zum Essen ausgeführt, schilderte sie vor Gericht. Der Mann habe ihr erzählt, dass er ein Transportunternehmen besitze und keine finanziellen Sorgen habe. Dieses sei dann seiner Schilderung zufolge bald nicht mehr so gut gelaufen, schließlich sei auch der letzte noch verbliebene Klein-Lkw kaputtgegangen.

Aussage: Schulden nicht erwähnt

Sie habe gewusst, dass die 57-Jährige seine Lebensgefährtin gewesen sei. Der Hauptangeklagte habe ihr erzählt, dass sie sich Ende 2013 getrennt hätten und dass das Haus in Potzneusiedl beiden gehöre. Von den Schulden, die auf das Haus aufgenommen waren, habe der 53-Jährige nichts erwähnt.

Als er einen Imbissstand in Potzneusiedl übernommen habe, habe sie ihn unterstützt, erzählte die Frau. "Er wollte sich ein kleines Haus kaufen und hat gemeint, das will er auf mich überschreiben wegen einer Verurteilung vor langer Zeit" und wegen Finanzschulden, berichtete die Mitangeklagte.

Dass seine Exfreundin das Haus in Potzneusiedl im Internet zum Verkauf anpries, verärgerte den Hauptangeklagten allerdings schwer. Er habe gesagt: "I bring de Oide um", erzählte die 53-Jährige. Richter Wolfgang Rauter, der Vorsitzende des Geschworenensenats, wollte von der Frau wissen, warum sie sich nicht von ihrem Freund getrennt habe. Er habe ihr gesagt: "'Ich habe schon einmal gemordet'. Diese Message habe ich verstanden", sagte die Mitangeklagte.

Gutachten

Am Nachmittag kamen die Sachverständigen zu Wort: Bei der Obduktion der getöteten 57-Jährigen sei ein 17 Zentimeter langer Stichkanal festgestellt worden, führte die Gerichtsmedizinerin aus. Die Wucht sei so groß gewesen, dass das Messer die zweite Rippe durchstoßen und auch den Brustkorb durchdrungen habe. Das Opfer hatte auch fünf Rissquetschwunden linksseitig am Kopf, die von den Schlägern mit dem Stahlrohr herrührten. "Drei dieser Schläge waren massivst", erläuterte die Gutachterin. Sie führten jeweils zu Schädelbrüchen. Bezüglich des Todes der Friseurin sprach die Medizinerin von einer "Konkurrenz der Todesursachen"- sowohl der Stich als auch die Schläge seien letal gewesen.

Insgesamt wurden über 90 Proben begutachtet, erläuterte die mit der Untersuchung der DNA-Spuren beauftragte Sachverständige. DNA des Hauptangeklagten habe sich sowohl an etlichen Stellen am Körper als auch am Nachthemd des Opfers befunden. Am Pullover des 53-Jährigen wurde eine Spur vom Opfer sichergestellt.

Prozess auf 14. September vertagt

Nach der Erörterung der Gutachten wurde der Prozess auf den 14. September vertagt. Dann könnte es zumindest im Fall der Zweitangeklagten ein Urteil geben.

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