Flugrettung Burgenland: ÖAMTC beeinsprucht Widerruf der Ausschreibung

Sogar ein Hubschrauber wurde eingesetzt
Land hatte eine neue Ausschreibung angekündigt. Das Landesverwaltungsgericht hatte zuvor schon einmal im Sinn des ÖAMTC geurteilt.

Der ÖAMTC hat in der Causa Flugrettung im Burgenland einen weiteren Schritt gesetzt. Nachdem das Land Burgenland die Ausschreibung nach der Aufhebung des Zuschlags an die Martin Flugrettung GmbH durch das Landesverwaltungsgericht (LVwG) widerrufen hatte, beeinspruchte der ÖAMTC eben diesen Widerruf, hieß es am Donnerstag.

Ob die Organisation an der bereits angekündigten neuerlichen Ausschreibung teilnimmt, ist noch offen.

Der im Bieterverfahren unterlegene ÖAMTC hatte im Juni die Entscheidung des Landes, dass die Flugrettung künftig nicht mehr von Hubschraubern des Mobilitätsclubs, sondern von der Martin Flugrettung GmbH absolviert werden soll, beim LVwG beeinsprucht. Dieser hob die Entscheidung dann auch tatsächlich auf, der ÖAMTC ging davon aus, den Zuschlag ohne Neuausschreibung zu bekommen.

Das Land kündigte jedoch eine neuerliche Ausschreibung an. „Wenn die neue Ausschreibung auf dem Tisch liegt, werden wir uns anschauen, ob wir dabei sind“, erklärte ein Sprecher.

Die Neuaufstellung der Flugrettung im Burgenland war auch Thema einer Sonderlandtagssitzung am Mittwochabend. In dieser bekräftigten ÖVP und FPÖ ihre Kritik an der Landesregierung. Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) hingegen wies die Kritik zurück: „Mir ist es egal, wer das bekommt. Es muss richtig und sauber abgehandelt werden“, begründete er die Neuausschreibung.

Kommentare