Bedingte Haft und Geldstrafe für zu neugierigen Finanzbeamten
„Hier sitzt kein korrupter Finanzbeamter, mein Mandant hatte keinen Vorteil aus den Personenabfragen“, will Verteidiger Stefan Wappel am Dienstag gleich zu Beginn der Verhandlung am Landesgericht Eisenstadt dem Vorwurf des Amtsmissbrauchs die Schärfe nehmen. „In einzelnen Fällen“, so der Anwalt, sei es „leider Gottes zu Abfragen gekommen“, weshalb sich sein Mandant „teilweise schuldig“ bekennen werde.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem langjährigen Finanzbeamten aus dem Nordburgenland vor, von 2022 bis 2024 „ohne dienstliche Erfordernis“ 115 Anfragen zu insgesamt elf Personen gestellt zu haben.
Bei einer neuen Mitarbeiterin wollte er etwa wissen, „wo sie wohnt und wie alt sie ist“, erklärt der bisher unbescholtene Angeklagte der vorsitzenden Richterin des Schöffensenats. Aber auch in den Steuerakt der Heilmasseurin seiner Mutter riskierte er einen Blick. „Waren Sie interessiert an den Damen?“, fragt der Staatsanwalt deshalb unumwunden. „Nein“, lautet die einsilbige Antwort des Finanzers.
Die Welt ist ein Dorf
Tatsächlich waren auch etliche Männer unter den Steuerpflichtigen, oft Fußballer, entweder aus dem Heimatdorf des Angeklagten oder aus der Nachbarschaft. In zwei Fällen warf ein Versicherungsmakler die Arbeitnehmerveranlagungen seiner Klienten in den privaten Postkasten des Finanzbeamten. „An sich kein Problem“, sagt die Disziplinaranwältin des Finanzamts im Zeugenstand. Allerdings hätte der Angeklagte die ausgefüllten Formulare nur im Finanzamt abgeben dürfen – er machte aber auch noch Abfragen „ohne Arbeitsauftrag“.
Die Richterin versucht es noch einmal: „Haben Sie irgendjemandem einen Gefallen getan?“ Mehr als ein knappes „Nein“ bekommt aber auch sie nicht als Antwort. Die ratlose Replik der Richterin: „Das ist ja vollkommen unglaubwürdig.“
Aufgeflogen sind die unzulässigen Abfragen übrigens, als sich der Finanzbeamte für eine Leitungsfunktion bewarb und daraufhin routinemäßig durchleuchtet wurde. Das Büro für Interne Angelegenheiten begann zu ermitteln, ein Disziplinarverfahren ist anhängig. Der Beamte sitzt aber nach wie vor an seinem Arbeitsplatz, nicht einmal seine Zugriffsrechte auf Steuerakten wurden eingeschränkt.
Daran ändert auch das – nicht rechtskräftige – Urteil am Dienstag nichts: Acht Monate bedingt und eine Geldstrafe von 11.500 Euro.
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