Ex-Chefjurist der Krages freigesprochen

Krages-Zentrale Eisenstadt
Gericht weist Vorwurf der falschen Beweisaussage ab

Nächster Halt im schwindelerregenden Prozessreigen um die landeseigene Krankenanstaltengesellschaft (Krages): Der frühere Krages-Chefjurist Yalcin Duran wurde am Montag im Landesgericht Wiener Neustadt vom Vorwurf der falschen Beweisaussage (§ 288 StGB) und der Verleumdung freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist demnach nicht rechtskräftig. Es seien „viele Fragen offen geblieben“, begründete Richterin Bettina Koller nach der rund 70-minütigen Verhandlung im Schwurgerichtssaal den Freispruch.

Die Verhandlung war ein Nachspiel zu einer Besitzstörungsklage, die der ebenso wie Duran am 3. April 2017 fristlos entlassene Ex-Krages-Geschäftsführer René Schnedl gegen zwei Abgesandte des Landes eingebracht und im Sommer rechtskräftig gewonnen hatte. Duran – so der Vorwurf der Anklagebehörde – soll damals vor der Polizei falsch ausgesagt haben.

Gartentürl

Um das zu klären, ließ die Richterin am Montag die drei Beteiligten von damals noch einmal schildern, was sich vor acht Monaten am Gartentürl von Schnedls Privathaus im niederösterreichischen Gloggnitz zugetragen haben könnte. Dorthin waren Anwalt Alexander Sporn und Wirtschaftsprüfer Richard Kohlhauser am Nachmittag des 3. April gefahren, um Schnedl „im Auftrag des Landes und der Krages“ die zuvor in einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung der Krages ausgesprochene fristlose Entlassung „persönlich“ zu überbringen. Von wem genau die Order stammte, wollte Kohlhauser nicht sagen. Er sei in dieser Hinsicht nicht von der „Verschwiegenheitspflicht entbunden“ und außerdem sei es „unerheblich, von welcher individuellen Person“ der Auftrag gekommen sei.

Duran, der dem erkrankten Schnedl die Dienstpost ins Haus gebracht hatte, sollte die beiden Emissäre des Landes auf Bitte Schnedls abweisen. Sie sollten „das Schriftstück postalisch zustellen“, habe er verlangt, sagte Duran am Montag. Anfangs habe er nicht gewusst, dass es sich dabei um die Entlassung handle (er ging also davon aus, dass Schnedl noch Chef der Krages und damit sein Vorgesetzter war). Sporn bestätigte, dass zunächst nur von einem „Schriftstück“ die Rede gewesen sei, Kohlhauser beharrte hingegen darauf, man habe Duran „klipp und klar gesagt“, es handle sich um die Entlassung. Auch bei der Einschätzung, wie groß das Drängen der Landesvertreter auf Einlass war, schieden sich die Geister. Laut Duran habe Kohlhauser versucht, ihn beiseite zu schieben, was dieser und Sporn entschieden zurückwiesen. Kohlhauser und Duran hätten sich nie in einer Entfernung zueinander befunden, die „unangemessen“ gewesen wäre, meinte Sporn. Duran haderte am Ende: „Aus jetziger Sicht war es dumm, dass ich damals alleine zum Gartentor gegangen bin“.

Fazit der Richterin: Die Aussagen seien „in sich zu widersprüchlich“ gewesen, um Duran auf dieser Grundlage „zu verurteilen“.

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