Vogelschützer warnen: Ausbau erneuerbarer Energien bedroht Artenvielfalt

Windräder im Windpark Parndorf
Birdlife kritisiert, dass künftig keine Pflicht mehr zu Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Windkraft- und PV-Projekten besteht.

Im Burgenland schreitet der Ausbau erneuerbarer Energien zügig voran: In Nickelsdorf ging im Vorjahr die größte Photovoltaik-Anlage Österreichs in Betrieb. In Tadten und Wallern entsteht ein Solarpark, dessen Flächen auch landwirtschaftlich genutzt werden.

Gleichzeitig treibt die Burgenland Energie das "Repowering" von Windkraftanlagen voran, heuer beispielsweise im Windpark Neusiedl-Weiden am See

Für all diese Projekte mussten Umwelt- und Naturverträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden. Aufgrund der neuen EU-Richtlinie "RED III" fällt diese Pflicht für Erneuerbare-Energie-Projekte in Zukunft weg. 

Der Erzeugung von grünem Strom bescheinigt die EU "überragendes öffentliches Interesse"; die oft jahrelangen Verfahren zur Genehmigung von neuen Projekten in den EU-Staaten sollen dadurch erheblich beschleunigt werden. 

Gemäß der neuen Richtlinie hat Österreich nun ein Jahr lang Zeit, sogenannte "Beschleunigungsgebiete" zu definieren, in denen neue PV- und Windkraftanlagen im Schnellverfahren gebaut werden können. 

Die Vogelschutzorganisation Birdlife schlägt angesichts dieser Entwicklung Alarm: Bislang sei durch die naturschutzfachlichen Untersuchungen sichergestellt worden, dass ein Projekt zu keiner erheblichen Verschlechterung des Zustandes von Arten und Lebensräumen im jeweiligen Gebiet führt. "Das fällt nun weg. Und so ist zu befürchten, dass das schnelle Screening von Erneuerbaren-Projekten nur oberflächlich stattfindet", sagt Naturschutz-Expertin Bernadette Strohmaier

Ausgleichsmaßnahmen gefordert

Birdlife würde den Ausbau erneuerbarer Energien befürworten, wenn dieser naturverträglich gestaltet wird, betont Strohmaier.

Damit Klimaschutz nicht gegen Natur- und Artenschutz ausgespielt wird, empfiehlt die Vogelschutzorganisation eine Reihe von Maßnahmen:

  • Analog zu den Beschleunigungsgebieten für Energieprojekte sollten auch Tabugebiete ausgewiesen werden, wo zum Zweck des Artenschutzes keine Projekte umgesetzt werden dürfen. Diese sollen langfristig rechtlich verankert werden. Bestehende Schutzgebiete sollen ausgeweitet werden.
  • Negative Auswirkungen der Energieprojekte sollen durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden, etwa Artenschutzprogramme. Die Kosten sollen von den Projektträgern übernommen werden. 
  • Die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten soll unter Berücksichtigung von Artenschutzbelangen stattfinden und darf die konfliktträchtigsten Gebiete nicht betreffen. 

„Durch diese Maßnahmen kann ein Brückenschlag zwischen dem beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und dem Naturschutz gelingen, ohne dass das allgegenwärtige Artensterben weiter befeuert wird“, erläutert Bernadette Strohmaier von Birdlife.

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