Wie der KURIER berichtet hat, wurden vor den Semesterferien gleich drei Unterstufen-Schüler des Gymnasiums (insgesamt 370 Schüler) verwiesen. Ein Vater empfand den Rausschmiss des Filius als himmelschreiende Ungerechtigkeit und schaltete die Rechtsanwaltskanzlei Beck + Partner ein.
Das zentrale Argument: Die von der Schule namhaft gemachten Auflösungsgründe (u. a. Störung des Unterrichts, mangelnde Wertschätzung von Mitschülern, Beschimpfungen) würden „allesamt nicht die sofortige Aufkündigung des Vertrages (zwischen Diözese als Schulerhalter und dem von den Eltern vertretenen Schüler, Anm.) rechtfertigen“. Denn das Verhalten des Buben habe „keine dauernde Gefährdung von Personen hinsichtlich ihrer Sittlichkeit, körperlichen Sicherheit oder ihres Eigentums“ dargestellt – was laut Punkt 6a des Vertrags Voraussetzung für sofortigen Schulverweis wäre. „Es ist sohin festzuhalten, dass Sie rechtswidrig gehandelt haben“, schreibt Anwalt Thomas Beck der Schule. Weil der Sohn seiner Mandanten mittlerweile aber ohnehin in einer anderen AHS „bestens aufgehoben“ sei, wolle man es gut sein lassen. Die Schule möge aber die nach Meinung der Eltern ebenso völlig ungerechtfertigte Betragensnote „Nicht zufriedenstellend“ korrigieren, weil diese dem talentierten Kicker die Aufnahme in die Fußballakademie St. Pölten verwehren könnte.
Eine Milderungskorrektur lehnt Wolfgarten-Direktorin Andrea Berger-Gruber ab und behält sich Schritte vor, sollte der Vorwurf der Rechtswidrigkeit aufrecht bleiben. Familie S. hält den Vorwurf aufrecht – und hofft nun auf eine Klage durch die Schule. Wird geklagt? „Die Diözese will ja nicht streiten“, sagt deren Anwalt Werner Dax.
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