Daran zweifelt ein Familienvater. Eines seiner Kinder, das seit vergangenem Herbst im Wolfgarten die Schule besuchte, erhielt zum Halbjahreszeugnis samt „Nicht zufriedenstellend“ in Betragen auch die „Kündigung“. Der Vertrag zwischen Schule und Schüler wurde vorzeitig aufgelöst.
Warum genau, weiß der Vater bis heute nicht und hat deshalb die Rechtsanwaltskanzlei Beck + Partner beigezogen. Die im Vertrag genannten „wichtigen Gründe“ (u. a. „dauernde Gefährdung“ von „Sittlichkeit, körperlicher Sicherheit und Eigentum“ Anderer) sieht er nicht gegeben.
Dominik Orieschnig, Sprecher der Diözese, und deren Anwalt Werner Dax widersprechen: Der Schüler sei „vom ersten Tag an verhaltensauffällig“ gewesen. Der Ausschluss „sei reiflich überlegt“ und von der Klassenkonferenz beschlossen.
Der Bub musste den Wolfgarten verlassen, sein Vater in einer Woche eine neue Schule finden.
Was davor geschah? Sechs Wochen nach dem Start im Wolfgarten – die Familie war nach drei Jahren aus China heimgekehrt, wo der Vater beruflich tätig war – habe man „ohne Vorwarnung einen eingeschriebenen Brief“ mit einer schriftlichen Verwarnung erhalten, erzählt der Vater.
Beim Gespräch mit Direktorin und Klassenvorständin hört er, sein Sohn – ein talentierter Fußballer mit Bewegungsdrang – sei unruhig, spreche im Unterricht ungefragt, verrücke in der Pause Sessel und Tische oder werfe Schneebälle gegen Fenster.
Auf seine Nachfrage, ob dafür eine Verwarnung gebühre, sei ihm mitgeteilt worden, es habe auch Verletzte gegeben. „Da wurde ich hellhörig“, sagt der Vater. Aber: Sein Sohn sei „nur danebengestanden“. Laut späterer Aussage der Diözese habe er den am Boden Liegenden beschimpft. Und es habe auch „körperliche Übergriffe“ gegeben – ob die über übliche Rangeleien zwischen Buben hinausgingen, ist unklar.
Der Vater bat die Schule damals, ihn künftig bei Problemen gleich anzurufen; stattdessen kam einige Wochen später die nächste Verwarnung. Sein Sohn habe eine Schülerin unflätig beschimpft – was der Filius bestritt. Daraufhin wurde eine Schulpsychologin beigezogen, individuelle Ziele für den Buben und regelmäßige Telefonate zwischen Eltern und Schule vereinbart. „Wir tun alles, was nötig ist“, versprach der Vater.
Die von der Psychologin angeregten Ziele blieben aus, Telefonate seien vom Wolfgarten bald eingestellt worden, so der Vater. Der Mann habe auf „sehr individuelle Vereinbarungen“ gepocht, der Aufwand wäre für die Schule nicht zu leisten, kontert die Diözese. Ein weiteres Gespräch mit der Psychologin sei einen Tag vorher abgesagt worden, dann kam die „Kündigung“.
Die Schulpsychologin darf nichts sagen, lässt aber erkennen, dass ihr die Entwicklung leid tue, vor allem um des Buben willen
Der Vater ist „fassungslos“, denn die Schule selbst habe sich nicht an eigene Regeln gehalten. Er kann sich des Eindrucks nicht erwehren, „dass man meinen Sohn aus der Schule ekeln wollte“.
Übrigens gab es zeitgleich insgesamt drei Ausschlüsse im Wolfgarten. Sind drei Rauswürfe bei 370 Schülern nicht ungewöhnlich? Man führe „keine Statistik“, sagt die Diözese. Aber eine Privatschule habe „mehr Spielraum“ und „einen Anspruch an sich selbst“.
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