Ein Jahr bedingt und 105.000 Euro Strafe für Vandalenakte

Ein Jahr bedingt und 105.000 Euro Strafe für Vandalenakte
Urteil gegen Ex-Mitarbeiter der OSG, der Keller geflutet haben soll, nicht rechtskräftig

Mit einem Schuldspruch endete am Freitag der Prozess gegen einen früheren Mitarbeiter der Oberwarter Siedlungsgenossenschaft (OSG). Dem 25-jährigen Installateur wurde schwere Sachbeschädigung vorgeworfen. Er soll im April des vergangenen Jahres innerhalb einer Woche in mehreren Kellern von OSG-Bauten in Eisenstadt Überschwemmungen verursacht haben. 

In 16 Fällen wurden Wasserhähne abgesägt oder Ventile, Armaturen und Hebeanlagen abmontiert. Schaden für die OSG: rund 129.000 Euro.

Nach einem ersten Verhandlungstag Mitte Februar wurden am Freitag noch drei Zeugen gehört, dann sprach Richterin Doris Halper-Praunias das Urteil: Der junge Mann bekam 12 Monate bedingt und muss an OSG und Versicherung fast 105.000 Euro zahlen. 

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Verteidigerin Kristina Unger (Kanzlei Beck & Partner) meldete Berufung an, die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel. Der Fall wandert zum Oberlandesgericht Wien.

Der Installateur hatte sich stets „nicht schuldig“ bekannt. Anwältin Unger konnte das Urteil „nicht nachvollziehen“. Die Beweise würden für eine Verurteilung nicht ausreichen. 

Nicht einmal die OSG wisse, wie viele Schlüssel im Umlauf waren, auch Fremdfirmen und Hauswarte hätten Zutritt, hatte es im Prozess geheißen.

Die Richterin sah den 25-Jährigen durch eine „durchgehende Indizienkette überführt“. Auffällig sei vor allem, dass es nach seinem Geständnis zum letzten Vorfall keine weiteren Überschwemmungen mehr gegeben habe.

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