Ein Grundstein und viele offene Fragen zum ersten orthodoxen Kloster

Mehr Beistand und Unterstützung sind kaum vorstellbar: Die Diözese Eisenstadt stellte für den Bau des ersten orthodoxen Klosters in Österreich ein Grundstück in Sankt Andrä am Zicksee zur Verfügung.
Beim Martinsfest 2014 überreichte Diözesanbischof Ägidius Zsifkovics an Patriarch Bartholomaios I., Oberhaupt von 250 Millionen orthodoxen Christen, die Schenkungsurkunde. Der jüngst verstorbene Papst Franziskus spendete 100.000 Euro fürs Kloster.
Dennoch ist dieses laut Diözese „ökumenische Jahrhundertprojekt“ elf Jahre nach dem weithin hörbaren Startschuss bis auf die feierliche Grundsteinlegung im Herbst 2020 kaum einen Schritt weitergekommen. Mehr noch, die erhoffte Brücke zwischen den christlichen Kirchen in West und Ost wird zum Luftschloss.
Corona, Russlands Krieg gegen die Ukraine und galoppierende Baukosten wurden als Erklärung ins Treffen geführt, warum in all den Jahren nichts von den hochtrabenden Plänen in Angriff genommen, geschweige denn umgesetzt wurde.
Der 2016 gegründete Verein „Freunde des Klosters Maria Schutz in Sankt Andrä“ hat mittlerweile einen neuen Vorstand. Der ortsansässige Martin Brasch hat sich als Obmann zurückgezogen, aus Altersgründen, wie es heißt.
Neue Klosterfreunde
Seit November 2023 ist Raphail Vouvidis Obmann, sein Vize ist Ruslan Kucenko – beide Mönche im seit 2015 bestehenden „kleinen“ Kloster Maria Schutz. Diese Vorhut des geplanten Klosterbaus befindet sich in einem umgebauten Wohnhaus im Ort.
Es gebe nichts Neues, sagt Vouvidis zum Stand der Dinge. Der Bau soll kommen, Datum gebe es aber keines. Laut Vouvidis sind erst 300.000 Euro aufgebracht – je ein Drittel vom Papst, vom jüngst verstorbenen Landwirt Helmut Szalay und von anderen Spendern.
Allein die Kirche koste aber drei Millionen Euro. Allerdings hatte es schon im Herbst 2020 vonseiten der Diözese geheißen, der Bau der Klosterkirche sei ausfinanziert.
Ein Anruf in der Wiener Zentrale der griechisch-orthodoxen Kirche Österreichs am Dienstag ist unergiebig. Ein Rückruf des zuständigen Sekretärs wird in Aussicht gestellt – bleibt aber aus.
Zu guter Letzt: Die 2019 erteilte Baubewilligung dürfte erloschen sein. Laut Baugesetz muss binnen zwei Jahren nach Rechtskraft der Bewilligung mit dem Bau begonnen werden. Oder das Vorhaben innerhalb von fünf Jahren fertiggestellt sein.
Um eine Fristverlängerung wurde im Gemeindeamt nicht angesucht.
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