Mutter und Tochter verletzt: Diskussion über Helmpflicht für E-Roller
Die Helmpflicht für E-Scooter gilt seit 1. Mai 2026.
In Stadtschlaining im Bezirk Oberwart sind am Dienstagnachmittag eine 36-jährige Mutter und ihre 15-jährige Tochter bei einem E-Scooter-Unfall verletzt worden. Die beiden Frauen dürften die Kontrolle über das Gefährt verloren haben, gerieten ins Schlingern und stürzten, berichtete die Polizei.
Die 36-Jährige wurde mit dem Notarzthubschrauber in die Klinik Oberwart geflogen. Die 15-Jährige brachte die Rettung in dasselbe Spital.
Bereits in den Monaten davor hatte es ähnliche Vorfälle gegeben: Anfang April stürzten in Bad Sauerbrunn zwei Jugendliche (14 und 15) mit einem E-Scooter, wobei der 15-Jährige schwer verletzt wurde und per Notarzthubschrauber ins Spital kam. Anfang Mai kam es in Neusiedl am See zu einem weiteren Unfall, bei dem ein 62-jähriger E-Scooter-Lenker nach einer Kollision mit einem Fußgänger zu Sturz kam und verletzt wurde.
Aktuelle gesetzliche Bestimmungen
- Seit 1. Mai 2026 gilt in Österreich eine Helmpflicht für Kinder und Jugendliche: bei Fahrrädern bis 12 Jahre, bei E-Bikes bis 14 Jahre und bei E-Scootern bis 16 Jahre.
- Für Erwachsene besteht keine Verpflichtung.
- Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) fordert weiterhin eine Ausweitung der Helmpflicht auf alle Altersgruppen und verweist auf steigende Unfallzahlen sowie viele Verletzte im Erwachsenenalter.
- Eine entsprechende gesetzliche Ausweitung ist derzeit politisch nicht beschlossen.
Definition: E-Scooter vs. E-Roller
- Ein E-Scooter ist ein Elektro-Tretroller, der im Stehen gefahren wird. Fahrzeuge bis 25 km/h gelten in Österreich rechtlich als Fahrräder und dürfen Radwege benützen.
- Ein E-Roller bezeichnet hingegen meist einen elektrisch angetriebenen Motorroller mit Sitz (E-Moped). Für diese Fahrzeuge gelten – je nach Fahrzeugklasse – Vorschriften wie Führerschein-, Zulassungs-, Kennzeichen- und Helmpflicht.
- Der Begriff „E-Roller“ wird im Alltag allerdings häufig auch für E-Scooter verwendet.
Der Unfall reiht sich in eine Entwicklung, die das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) zunehmend beschäftigt. Laut KFV sind Kopfverletzungen bei Sport- und Verkehrsunfällen ein wachsendes Problem. Im Verkehrsbereich stieg die Zahl der spitalsbehandelten Verletzten im Vorjahr um mehr als sechs Prozent auf 97.800. Ein hoher Anteil entfällt dabei auf Unfälle mit Fahrrädern, E-Bikes und E-Scootern.
Auch bei Sportunfällen wurden erstmals in mehr als fünf Prozent der Fälle Kopfverletzungen dokumentiert. Besonders bei E-Scootern und E-Bikes gebe es viele und teils schwere Unfälle, heißt es.
Das KFV fordert daher eine Ausweitung der Helmpflicht auf alle Altersgruppen. Derzeit ist eine entsprechende Umsetzung politisch nicht geplant. Laut Entwurf der 36. StVO-Novelle soll ab 1. Mai 2026 eine Helmpflicht für unter 14-Jährige bei E-Bikes und für unter 16-Jährige bei E-Scootern gelten.
Für den Leiter des Bereichs Verkehrssicherheit im KFV, Klaus Robatsch, ist diese Regelung nicht nachvollziehbar: „Schädel-Hirn-Verletzungen können in jedem Alter tödlich sein.“ Laut Unfallstatistiken waren die meisten Getöteten und Verletzten bereits im Erwachsenenalter.
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