E-Scooter verliehen? Warum Besitzern jetzt teure Strafen drohen
Bezirksinspektor Dragosits mit einem mobilem Prüfgerät.
Von Gernot Heigl
Ein schwer verletzter Jugendlicher in Bad Sauerbrunn, ein 13-Jähriger mit Unterarmbruch in Neufeld, ein schwer verletzter Elfjähriger in Mariasdorf, ein Notarzthubschrauber-Einsatz nach einem Sturz in Hornstein: E-Scooter-Unfälle mit Kindern und Jugendlichen häufen sich im Burgenland.
Die Polizei reagiert nun mit verschärften Kontrollen. Güssings Bezirkskommandant Oberstleutnant Robin Horvath hat verstärkte Schwerpunktaktionen angeordnet, „die an mehreren Tagen im Monat durchgeführt werden.“ Den Beamten steht dafür seit kurzem auch ein neuer mobiler Prüfstand zur Geschwindigkeitsmessung zur Verfügung. Seither wurden bereits Dutzende Anzeigen erstattet.
Hohe Strafen
Im Fokus stehen vor allem unerlaubte Umbauten, zu hohe Geschwindigkeit, fehlende Ausrüstung und Verstöße gegen die neuen Verkehrsregeln. Nach den Erfahrungen der Polizei werden E-Scooter von Herstellern vielfach mit mehr Leistung ausgeliefert, als erlaubt ist. Fallweise greifen auch Fahrer zu illegalen Tuning-Maßnahmen und erreichen dann Geschwindigkeiten von mehr als 80 km/h.
Kein Kavaliersdelikt
Bezirksinspektor Mario Dragosits von der Polizeiinspektion Stegersbach verweist auf die seit 1. Mai geltenden Änderungen. E-Scooter seien durch die Novelle der Straßenverkehrsordnung rechtlich als Fahrzeuge im Sinne der StVO eingestuft. Damit gelten für die Nutzer zahlreiche neue Vorgaben – von der Ausrüstung bis zur Promillegrenze.
Bei festgestellten Mängeln oder Fehlverhalten des Fahrers kann es abseits von Organmandaten durch die Polizei und einer möglichen Untersagung der Weiterfahrt zu einer oder mehreren Anzeigen bei der Bezirkshauptmannschaft kommen. Laut Auskunft des Landes „können Übertretungen im Straßenverkehr, welche mit E-Scooter begangen werden, mit Geldstrafen bis zu 726 Euro bestraft werden.“
Wem gehört das Teil?
Wissen sollte man auch: Wenn der E-Scooter nicht dem Fahrer gehört, „kann es für den Fahrzeugbesitzer ein böses Erwachen geben“, so ein Polizist. „Denn – je nach Delikt – sind dann auch Anzeigen gegen den Fahrzeugüberlasser möglich, da dieser ebenfalls Rechte und Pflichten erfüllen muss.“ Noch gravierender können die Folgen nach einem Unfall sein. Kommt es zu einem verschuldeten Unfall mit Körperverletzung oder Todesfolge einer anderen Person, folgt ein Strafverfahren.
Rechtsanwalt Gerhard Ederer warnt vor finanziellen Risiken: „Ist der E-Scooter nicht für den Straßenverkehr zugelassen, sind Regressforderungen möglich.“ Ederer weiter: „Nicht zu unterschätzen sind auch zivilrechtliche Haftungen nach einem verschuldeten Unfall, denn da können Forderungen wie Schmerzensgeld, Heilungskosten, Verdienstentgang, Pflegekosten und noch einiges mehr eingeklagt werden. Alles in allem definitiv kein Kavaliersdelikt.“
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