Coronavirus: Land Burgenland verbietet Betreten von Seebädern

Coronavirus: Land Burgenland verbietet Betreten von Seebädern
Auch Seehütten, Stege und Hafenanlagen sind von diesem Verbot erfasst. Geldstrafen von bis zu 3.600 Euro bei Verstößen möglich.

Das Land Burgenland hat am Freitag das Betreten von Seebädern, Seehütten, Stegen und Hafenanlagen verboten. Eine entsprechende Verordnung, die der Eindämmung der weiteren Verbreitung des Coronavirus dienen soll, gilt bis einschließlich 13. April, teilte Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf (SPÖ) mit. Bei Verstößen drohen Geldstrafen von bis zu 3.600 Euro.

Die Hafen- und Slipanlagen dürfen auch zur Ein- und Auswasserung sowie zur Inbetriebnahme von Booten nicht betreten werden. Vom Verbot ausgenommen sind Fahrten der Blaulichtorganisationen, der versorgungskritischen Infrastruktur, der Gewässeraufsicht, der Berufsfischer und für „gewerbliche Arbeiten im Zusammenhang mit Nassbaggerungen und Schlammabsaugungen“, teilte das Land mit.

Verordnung ab heute gültig

„Das ist angesichts des nahenden Frühlings natürlich eine weitreichende Maßnahme. Aber wir wollen seitens des Landes alles Nötige tun, um einer weiteren Verbreitung des Coronavirus im Burgenland und in ganz Österreich entgegenzutreten“, betonte Eisenkopf.

Das Verbot betrifft vor allem auch Personen aus Wien und Niederösterreich, die die Strandbäder am Neusiedler See häufig zur Erholung im Freien nutzen. Die Verordnung tritt heute, Freitag, in Kraft.

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