Commerzialbank: Freispruch für Ex-Vorständin hält

OLG verwirft Berufung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Verteidiger erfreut - und verwundert.
Commerzialbank Mattersburg – Neue Anklage.

In der verzweigten Causa Commerzialbank gibt es ein weiteres rechtskräftiges Urteil.

Das Landesgericht Eisenstadt hatte die frühere langjährige dritte Vorständin der Pleitebank im vergangenen Sommer im Zusammenhang mit Sponsoring von Weihnachtsfeiern der Polizei freigesprochen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat dagegen berufen, ist nun aber vor dem Oberlandesgericht Wien abgeblitzt. 

Bei der Verhandlung am Donnerstag sei „die Berufung verworfen und der Freispruch vollinhaltlich bestätigt“ worden, teilte Mirko Matkovits, Anwalt der Ex-Vorständin, dem KURIER auf Anfrage mit.

Die WKStA warf der heute 70-Jährigen vor, in den letzten fünf Jahren vor ihrer Pensionierung 2018 dafür gesorgt zu haben, dass die Commerzialbank die Weihnachtsfeiern von drei Polizeiinspektionen im Bezirk Mattersburg sponserte – „um diese in ihrer Tätigkeit zu beeinflussen“.

Übrig blieb am Ende nur die Inspektion in Zemendorf, die laut Zeugenaussagen von der Bank für die Weihnachtsfeiern höchstens 600 Euro erhalten hat. Gegenleistungen der Polizeiinspektion an die Commerzialbank Mattersburg habe es dafür nie gegeben.

Das Landesgericht hatte Zweifel, dass die Angeklagte überhaupt einen Vorteil durch die Beeinflussung von Polizeibeamten gehabt hätte, und sprach sie frei.

Nebenschauplatz

Dass das OLG Wien das Urteil der ersten Instanz nun bestätigt hat, freut Anwalt Matkovits zwar, lässt ihn aber auch grübeln.

Bei den Weihnachtsfeiern sei es letztlich um 20 Euro pro Teilnehmer gegangen, dafür habe die WKStA „sogar den Instanzenzug beschritten und einen Drei-Richter-Senat am OLG beschäftigt“, wundert sich der Rechtsanwalt über die Gewichtung der Anklagebehörde angesichts einer Gesamtschadenssumme von mindestens 600 Millionen Euro und noch offener Verfahren gegen die Hauptbeschuldigten (das Strafverfahren gegen Bankgründer Martin Pucher wurde wegen dessen Gesundheitszustand abgebrochen).

Matkovits: „Wenigstens ist die Oberstaatsanwältin der WKStA selbst zum OLG gekommen und hat die aus meiner Sicht vernichtende Begründung entgegennehmen müssen“.

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