Commerzialbank: "Alles was übrig bleibt, ist für Einlagensicherung"

Commerzialbank Hirm
Geschäftsführer Podoschek: Wir rechnen nicht, dass wir alles bekommen. Experte: Übrige Gläubiger werden wohl leer ausgehen.

Im Konkursverfahren der Commerzialbank Mattersburg im Burgenland könnten die Gläubiger - mit Ausnahme der Einlagensicherung - womöglich leer ausgehen. Das geht auch aus neuen Äußerungen des Geschäftsführer der Einlagensicherung, Harald Podoschek, von Montag hervor. "Alles was übrig bleibt, wird der Einlagensicherung gehören", meinte er am Tag der ersten Gläubigerausschuss-Sitzung.

Die Einlagensicherung, über die Spareinlagen bis zur Höhe von 100.000 Euro abgesichert sind, erhält wie berichtet als bevorzugter Gläubiger als erster Geld aus der Masse.

Die Befriedigungsaussichten der Gläubiger der allgemeinen Klasse hängen somit vom Umfang der tatsächlich realisierbaren Aktiva ab - und die dürften nicht groß sein. Die übrigen Gläubiger würden wohl "leer ausgehen. Das hat eine gewisse Wahrscheinlichkeit", meinte ein Insolvenzexperte am Montag zu dem Thema zur APA.

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490 Millionen

Die Einlagensicherung rechnet, dass sie in Sachen Mattersburg 490 Mio. Euro auszahlen muss. "Ob wir die 490 Mio. zurückbekommen, ist mehr als fraglich", hatte Podoschek schon am Freitag erklärt. Die Zahlen würden noch vom Insolvenzverwalter errechnet: "Aber grundsätzlich schaut es für die anderen nicht sehr rosig aus", so der Geschäftsführer vorige Woche.

Am Montag meinte Podoschek in der Mittags-ZiB des ORF-Fernsehens: "Wir rechnen nicht, dass wir alles bekommen. Aber alles was übrig bleibt, wird der Einlagensicherung gehören."

Der Gläubigerausschuss, der am Montag am Landesgericht Eisenstadt erstmals zusammengetreten ist, hat sich dem Vernehmen nach nur mit prozeduralen Fragen befasst, neue Zahlen kamen nicht auf den Tisch. Insofern habe es auch keine Überraschungen gegeben, hieß es.

Die Teilnehmer des Gläubigerausschusses wurden nochmals auf die strenge Verschwiegenheitsverpflichtung hingewiesen und dass daher über Inhalte der Sitzung nicht gesprochen werden darf. Einzig befugt zu Medienkontakten sei der Masseverwalter, hieß es danach.

In Eisenstadt sollen Medienvertreter bei Gericht keinen einzigen Sitzungsteilnehmer zu Gesicht bekommen haben, berichtete der ORF.

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