Burgenlands Landwirtschaftskammer führt Wahlen künftig selbst durch

Burgenlands Landwirtschaftskammer führt Wahlen künftig selbst durch
Neues Landwirtschaftskammergesetz und Wahlordnung wurden im Landtag beschlossen. Bisher übernahmen die Gemeinden die Abwicklung.

Die Landwirtschaftskammerwahlen werden im Burgenland in Zukunft von der Kammer selbst durchgeführt und nicht wie bisher von den Gemeinden. Eine entsprechende Änderung des Landwirtschaftskammergesetzes und die Wahlordnung wurden am Donnerstag im Landtag mit den Stimmen der alleinregierenden SPÖ beschlossen. ÖVP, FPÖ und Grüne stimmten dagegen und äußerten demokratiepolitische Bedenken.

Durch die Umstellung sollen die Gemeinden entlastet werden, auch Arbeiter- und Wirtschaftskammer würden ihre Wahlen selbst durchführen, hielt SPÖ-Agrarsprecher Gerhard Bachmann fest. Statt wie bisher einen Wahltag wird es mehrere geben. Wahllokale müssen nicht mehr in jeder Gemeinde zur Verfügung stehen, sondern nur mehr pro Wahlkreis.

Außerdem müssen alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis spätestens 14 Tage vor der Wahl informiert werden, weil viele gar nicht wissen, dass sie wahlberechtigt sind, erläuterte Bachmann.

Opposition geschlossen dagegen 

Kritik kam aus den Reihen der Opposition. ÖVP-Landtagsabgeordnete Carina Laschober-Luif konnte etwa nicht nachvollziehen, dass "ein funktionierendes Wahlsystem geändert wird, obwohl sich die bisherigen Regelungen bewährt haben". FPÖ-Landesparteiobmann Alexander Petschnig störte sich daran, dass durch die Gesetzesänderung weniger Wahllokale zur Verfügung stehen und auch Grundbesitzer, die keine Landwirtschaft betreiben, wählen dürfen.

Als "völlig unzureichend" bezeichnete Grünen-Landtagsabgeordneter Wolfgang Spitzmüller die angestrebte Modernisierung der Landwirtschaftskammerwahl. Oppositionsparteien müssten weiter insgesamt 280 Unterstützungserklärungen - 40 aus jedem Bezirk - sammeln, damit sie antreten dürfen und hätten damit "kaum eine Chance". Auch die Regelung, dass Eigentümer von Flächen über 5.700 Quadratmetern automatisch Mitglied in der Kammer werden, sei veraltet, meinte Spitzmüller.

Kammer befürchtet sinkende Wahlbeteiligung

Auch die Landwirtschaftskammer selbst hat mit der Gesetzesänderung einige Probleme. "Kritisch bleiben aus unserer Sicht die Kosten der kompletten Wahlabwicklung, die laut heutiger Schätzung über 300.000 Euro betragen werden und das Budget der Kammer zusätzlich belasten, und die immer noch deutlich verminderte Anzahl an möglichen Wahllokalen", heißt es in einer Aussendung.

Man habe in den Verhandlungen mit dem Land immer auf die Gefahr einer deutlich niedrigeren Wahlbeteiligung hingewiesen. Waren es bei der letzten LK-Wahl 2023 noch 253 Wahlsprengel, so sind künftig nur mehr maximal 63 Wahlsprengel möglich. Zum Vergleich: Bei der jüngsten LWK-Wahl gab es rund 400 Wahllokale, um den Wahlberechtigten die Stimmabgabe in ihrer Nähe zu erleichtern.

"Gerade in Zeiten sinkender Wahlbeteiligung bei demokratischen Wahlen sollte die Stimmabgabe nicht zusätzlich erschwert werden", so die Kammer, die eine "riesengroße organisatorische und finanzielle Herausforderung" sieht.

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