Die bis dato letzte Auflage, von der Burgenländischen Juristischen Gesellschaft verantwortet, stammt aus dem November 2015 – Rot-Blau war damals erst vier Monate im Amt. Seit Februar 2020 amtiert die erste rote Alleinregierung in der Geschichte des Landes, das findet auch Niederschlag in der Neuauflage der Landesverfassung, die von der Landtagsdirektion beauftragt wurde. Die inhaltliche Verantwortung lag bei Julius Schuszter. Der exzellente Jurist stand Jahrzehnte in Diensten des Landes, zuletzt als Bezirkshauptmann.
Ganz neu ist etwa die Verfahrensordnung für Untersuchungsausschüsse des Burgenländischen Landtags, die beim U-Ausschuss zur Commerzialbank ab September 2020 erstmals Anwendung gefunden hat. Ebenso die Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung. Das Amt ist nicht mehr in Abteilungen gegliedert, sondern die Abteilungen sind auf Wunsch von LH Hans Peter Doskozil zu – vorerst – fünf Gruppen zusammengefasst.
Nicht in die Neuauflage aufgenommen wurden etwa die Gesetze zu Volksabstimmung, -befragung und -begehren.
Eine teilweise Neuaufstellung gibt es auch beim Personal der 1. Landtagspräsidentin, die für hohe Mitarbeiter-Fluktuation bekannt ist. Benjamin Heidinger, seit rund eineinhalb Jahren Pressesprecher, verlässt Dunst und Landhaus, die Nachfolgerin Dorothea Müllner-Frühwirth ist schon im Amt. Neu ist auch Büroleiter Michael Seidl, der aus der Steiermark kommt. Insgesamt verfügt Dunst über vier Mitarbeiter im Büro – ihre SPÖ-Vorgänger Christian Illedits und Gerhard Steier mussten mit maximal ein bis zwei Mitarbeitern auskommen. Der 2. Landtagspräsident Georg Rosner (ÖVP) hat einen Mitarbeiter, der 3. Kurt Maczek (SPÖ) keinen.
Dunst untersteht auch die Landtagsdirektion. Die sieben Mitarbeiter sollen in Arbeit ersticken, hört man. Urlaubsabbau sei schwierig, mehr Personal werde aber nicht genehmigt.
Übrigens: In § 12 der Geschäftsordnung des Landtags gibt es in der Neuauflage einen neuen Punkt 9: „Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben ist dem Präsidenten und dem Zweiten Präsidenten das erforderliche Personal zur Verfügung zu stellen“.
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