Rund 146 Millionen Euro hat das Land 2021 bis 2023 an Gemeinden ausbezahlt. Der Landesrechnungshof vermisst eine Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung und ortet "tendenziell höhere Auszahlungen" an rote Kommunen
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Der Landesrechnungshof vermisst eine Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung der Bedarfszuweisungen und erkennt tendenziell höhere Auszahlungen an rote Gemeinden.
Insgesamt wurden von 2021 bis 2023 etwa 146 Millionen Euro an Bedarfszuweisungen ausgezahlt, wobei rote Gemeinden überproportional profitierten.
Die Opposition kritisiert die intransparente Vergabe und fordert halbjährliche Transparenzberichte, während die Landesregierung längere Prüfzeiträume für eine valide Auswertung fordert.
Kaum ist die neue rot-grüne Landesregierung im Amt, bekommt sie auch schon Post vom Burgenländischen Landesrechnungshof (BLRH). Die Prüfer haben einen Blick zurück auf die rote Alleinregierung geworfen und die Vergabe der Bedarfszuweisungen an Gemeinden in den Jahren 2021 bis 2023 unter die Lupe genommen.
Fazit von BLRH-Direktor René Wenk: "Das Land Burgenland muss hier vieles verbessern".
Neben Ertragsanteilen, Abgaben und Steuern (v. a. Kommunalsteuer) gehören Bedarfszuweisungen zu den wichtigsten Einnahmen von Gemeinden. Die Bedarfszuweisungen gehen im Rahmen des Finanzausgleichs vom Bund an die Länder, die sie an die Kommunen weitergeben.
Wer für Bedarfszuweisungen zuständig ist
In den drei Jahren zahlte das damals rot regierte Land insgesamt rund 146,3 Millionen Euro an Bedarfszuweisungen aus. Damals wie heute ist LH Hans Peter Doskozil (SPÖ) in der Landesregierung dafür zuständig.
Teilbereiche wie Kindergarten- und Schulbauten sowie Feuerwehren werden von den roten Landesräten Daniela Winkler und Heinrich Dorner verantwortet.
Die Mittel werden nach bestimmten Richtlinien vergeben, rund ein Drittel der 146,3 Millionen Euro floss von 2021 bis 2023 in "Projekte". Dazu gehören die Förderung von Vereinen ebenso wie der Ankauf von Feuerwehrautos oder die Haushaltskonsolidierung von Kommunen.
In Erinnerung sind noch die 400.000 Euro vom Land für die finanzmarode Kurgemeinde Bad Sauerbrunn im Jahr 2023 oder 2024 - außerhalb des Prüfungszeitraums - 140.000 Euro für die Gemeinde Siegendorf, um den örtlichen Fußballverein ASV zu retten.
Womit wird schon bei einer kritischen Feststellung des Rechnungshofs angelangt sind: Gemeinden mit roten Ortschefs haben "tendenziell höhere Auszahlungen" bekommen, schreiben die Prüfer auf Seite 57 des knapp 120 Seiten dicken Berichts.
Rot ist immer Trumpf
Welche Aufschlüsselung man immer heranzieht - ob die Bedarfszuweisungen insgesamt, Unterstützung pro Einwohner oder die Projekte - immer sind rote Gemeinden in den Top-Ten massiv in der Überzahl.
Obwohl die SPÖ 55 Prozent der Bürgermeister stellt und die ÖVP 41, kommen die roten Gemeinden auf 61,5 Prozent der Bedarfszuweisungen und die schwarz-türkisen auf 35 Prozent.
Die Oppositionsparteien FPÖ und ÖVP sehen sich dadurch in ihrer langjährigen Kritik bestätigt. "Die Bedarfszuweisungen werden intransparent und parteipolitisch gesteuert vergeben. Es kann nicht sein, dass SPÖ-Bürgermeister bevorzugt werden, während andere Gemeinden benachteiligt werden", meint der blaue Gemeindesprecher Markus Wiesler.
Die ÖVP fordert halbjährliche Transparenzberichte über die Bedarfszuweisungen aller 171 Gemeinden, "damit sich jeder Bürger selbst ein Bild machen kann wie mit seinem Steuergeld umgegangen wird", so ÖVP-Mandatar Markus Ulram.
Ganz und gar nicht einverstanden ist die Landesregierung: Für "eine unabhängige Auswertung" und ein "valides Prüfungsergebnis" hätte es einen rund 10-jährigen Prüfzeitraum gebraucht. Zudem müssten auch "anderweitige Förderungen" berücksichtigt werden.
Dann - so die Regierung - würde sich zeigen, dass die Aufteilung der Mittel "gemäß einer fiktiven parteipolitischen Einteilung der Gemeinden" genau der Einwohnerverteilung entspriche.
Kritikwürdiges ortet der Landesrechnungshof aber auch der Abwicklung der Bedarfszuweisungen. Ansuchen um Bedarfszuweisungen für Projekte müssen nicht verpflichtend schriftlich erfolgen.
2023 lag für rund 82 Prozent der ausbezahlten Projektförderungen über 19,3 Millionen Euro "kein schriftlicher Antrag vor". Aber: Das Land konnte "zu mündlichen Anträgen keine Dokumentation vorlegen", monieren die Prüfer.
Die ausbezahlten Projektförderungen waren zudem auch nicht durchgängig konkreten Projekten zugeordnet. "Somit konnten weder der BLRH noch das Land Burgenland Auswertungen hinsichtlich des Verwendungszwecks der Bedarfszuweisungen für Projekte machen. Eine Steuerung war somit ebenfalls nicht möglich".
Transparenz sieht anders aus.
Was sagen die Grünen, die für mehr Transparenz in der Regierung sorgen wollen?
"Eine zentrale Forderung des Rechnungshofs sind jährlich stichprobenartige Nachprüfungen über die Verwendung der Bedarfszuweisungen für Projekte", resümiert Grünen-Klubchef Wolfgang Spitzmüller. Es sei wichtig, "dass die Landesregierung diese Empfehlung umsetzt”.
Grüne Transparenz
Insgesamt hat der BLRH fünf Empfehlungen ausgesprochen. Spitzmüller: Die weiteren Empfehlungen werde man sich "im Detail ansehen. Transparenz ist für uns ein zentrales Anliegen.”
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