Burgenländer betrog seine Familie um 800.000 Euro

Burgenländer betrog seine Familie um 800.000 Euro
Der 51-Jährige gab gegenüber Angehörigen und Bekannten an, das Geld gewinnbringend zu veranlagen - vier Jahre Haft.

Ein Burgenländer hat am Mittwoch wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs vier Jahre Freiheitsstrafe ausgefasst. Der 51-Jährige soll von 2004 bis Ende 2017 zumindest 14 Personen aus seinem Familien- und Bekanntenkreis als "Anlageberater" um rund 880.000 Euro gebracht haben. "Ich bin fertig bis zum Gehtnichtmehr, ich kann fast nicht mehr. Alles ist weg", schilderte ein Opfer. Nicht rechtskräftig.

Die Finanzkrise soll Auslöser für die Malversationen, die der 51-Jährige nach eigenen Angaben betrieben habe, gewesen sein. Staatsanwältin Verena Strnad hielt dem Angeklagten vor, in einer bereits finanziellen misslichen Lage ein Privatdarlehen in der Höhe von 15.000 Euro von einem Bekannten aufgenommen zu haben, obwohl er gewusst habe, er werde dieses nicht zurückzahlen können. Danach folgten zahlreiche Veranlagungen, zu denen der einstige Bankangestellte Familienmitgliedern und Bekannten geraten habe. Der Mann habe auch Leute überredet, vorhandene Veranlagungen aufzulösen und bei ihm abzuschließen. "Und er ist auf Leute aktiv zugegangen", so Strnad. Er habe auch Unterlagen gefälscht, gab er zu.
 

"Kein Wort der Entschuldigung"

Einer von drei Privatbeteiligtenvertreter hielt vor dem Schöffensenat fest, dass es "bis heute kein Wort der Entschuldigung und kein Cent Wiedergutmachung" gegeben habe. "Er hat die Ersparnisse eines ganzen Lebens durchgebracht", betonte ein Vertreter von fünf Geschädigten. Ein weiterer Anwalt berichtete, der Angeklagte habe gemeinsame Urlaube mit der Familie des Schwiegersohns gemacht. Um diese zu bezahlen, habe er Geld zum weiteren Veranlagen vom Schwiegervater der Tochter genommen. "Etwas Verwerflicheres gibt es eigentlich nicht", meinte er.

Der Schwiegervater, der als Zeuge geladen war, berichtete dem Senat, dass er psychisch angeschlagen sei und das alles nicht verkrafte. Er hatte eine Lebensversicherung ausbezahlt bekommen und wollte das Geld anlegen. In neun Tranchen flossen insgesamt rund 188.000 Euro. "Die Schwiegertochter und so tun alle so, als hätte man uns einen Sack Kartoffeln gestohlen", erzählte der Mann sichtlich verärgert.

Ein weiteres Opfer, eine 63-Jährige schilderte zum Teil unter Tränen, wie sich alles zugetragen habe. "Er ist mein Großcousin, mein Mann war sein Trauzeuge, er ist der Firmpate meines Sohnes und mein Gatte sein Firmpate", erzählte sie über die Verwandtschaftsverhältnisse. Im Februar 2009 zahlte sie zunächst 10.920 Euro bei einer Versicherung, für die sie auch ein Polizze erhielt, ein. "Ich habe nicht gewusst, dass das Geld nicht dorthin geht, sondern zu ihm. Er ist immer zu uns gekommen und hat gesagt, er hat eine gute Veranlagung. Er hat uns das alles versprochen." "Wir haben uns unseren Lebensabend und unsere Pension anders vorgestellt", so die 63-Jährige. Ihr Mann und sie hätten sich nie etwas gegönnt.

Keine Spur vom Geld

Wo das Geld geblieben ist, blieb offen. Der Angeklagte, der sich geständig verantwortete, erklärte: "Ich habe mein Haus verloren, dafür werde ich es also nicht verwendet haben. Ich habe nix außer Schulden". Außerdem habe er Geld verspielt - "viel Geld". Auf mehrmalige Nachfrage räumte er schließlich ein, auch seinen Lebensunterhalt damit bestritten zu haben. Zu den Malversationen sei es allerdings deswegen gekommen, weil er Kunden, die aufgrund der Finanzkrise um ihr Geld gebracht worden waren, dieses Geld wieder zurückbezahlen wollte.

Aufgeflogen war er schließlich, als ein Opfer zu ihm kam und das veranlagte Geld haben wollte. Der Mann hatte vor, ein Haus zu bauen. "Kunde" und Angeklagter einigten sich darauf, dass der Beschuldigte, der das Geld nicht so schnell flüssig machen konnte, einfach die erste Rechnung der Baufirma in der Höhe von 66.000 Euro zahlen sollte. Stattdessen erhielt das Opfer 660 Euro auf sein Konto. Der Mann wurde stutzig und zeigte den 51-Jährigen schließlich Anfang 2018 an. Kurze darauf klickten für ihn die Handschellen. Bei einer Hausdurchsuchung zeigte der Beschuldigte den Beamten u.a. eine akribisch geführte Liste der Geschädigten auf seinem Computer.

Staatsanwältin Strnad forderte eine Tat- und Schuld angemessene Strafe. Diese habe "deutlich auszufallen - deutlich und unbedingt". Sie berichtete außerdem, dass ein Opfer sie angerufen und ihr gesagt habe: "Wissen Sie, ich verstehe das nicht. Er geht Tennis spielen und lebt sein Leben wie bisher und für uns ist alles weg". Auch ein Privatbeteiligtenvertreter richtete sich an die Schöffen und bat um eine "möglichst strenge Strafe. Das ist das einzige, was die Opfer entschädigen wird. Die Opfer haben ohnehin deutlich länger daran zu kiefeln". In seinem Schlusswort betonte der Beschuldigte noch einmal: "Es tut mir wirklich von Herzen leid".

Schöffensenatsvorsitzende Richterin Karin Lückl verwies in der Urteilsbegründung auf die Vielzahl von erschwerenden Gründen, etwa die Vielzahl der Geschädigten, den langen Tatzeitraum und den Missbrauch von Vertrauensverhältnissen. Der Angeklagte, der sich von Jänner bis Februar 2018 für etwa sechs Wochen in Untersuchungshaft befand, erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

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