Bundesregierung kippt burgenländisches Raumplanungsgesetz

Bundesregierung kippt burgenländisches Raumplanungsgesetz
Durch die geplanten Abgaben für Windkraft und Photovoltaik seien Bundesinteressen gefährdet, heißt es. Der Landtag muss jetzt nachsitzen

Das Raumplanungsgesetz der roten Landesregierung im Burgenland stand von Anfang an in der Kritik. Als im Herbst 2020 die Begutachtungsfrist endete, lagen 30 - meist negative - Stellungnahmen auf dem Tisch. Die Schar der Kritiker reichte von Esterhazy bis zum roten Wiener Magistrat. 

Am Mittwoch hat nun die türkis-grüne Bundesregierung die Notbremse gezogen: In der Ministerratssitzung am Vormittag wird Einspruch gegen die im Dezember beschlossene Novelle erhoben. Begründet wird dies im dem KURIER vorliegenden Ministerratsvortrag mit der Gefährdung von Bundesinteressen durch die Windkraft- und Photovoltaikabgabe und die Verletzung des Determinierungsgebots. Im fünfseitigen Einspruch werden die zwei Punkte erläutert.

Das burgenländische Raumplanungsgesetz sieht eine Windkraft- und Photovoltaikabgabe „als Ausgleich für die durch Photovoltaikanlagen (...) und durch Windkraftanlagen bewirkte Belastung des Landschaftsbildes“ vor. Diese neue Abgabe wirke kontraproduktiv für die Errichtung und den Betrieb von Windkraft- und Photovoltaikanlagen auf Freiflächen und stehe damit „im starken Gegensatz“ zum aktuellen Regierungsprogramm. Dieses hat zum Ziel, die Stromversorgung bis 2030 auf 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energieträgern umzustellen. "Auch mit der Abgabe ist kein Schutz des Landschaftsbildes gegeben, die Errichtung von Anlagen verteuert sich lediglich", heißt es im Ministerratsvortrag.

Außerdem dürfte das Gesetz das Determinierungsgebot verletzen, denn es ermächtigt die burgenländische Landesregierung, die Höhe der Abgabe durch Verordnung festzusetzen. Im Ministerratsvortrag wird allerdings darauf hingewiesen, dass Verordnungen lediglich präzisieren können, was im Wesentlichen in einem Gesetz vorgezeichnet wurde. Das Gesetz enthalte aber keine Regelung über die Höhe der Abgabe, sondern delegiere diese ohne jede Vorgabe an den Verordnungsgeber.

So geht es weiter

Der Landtag kann den Gesetzesbeschluss wiederholen, wenn die Bundesregierung ihren Einspruch dann immer noch nicht zurückzieht, entscheidet ein Ausschuss bestehend aus je 13 Mitgliedern des Nationalrats und des Bundesrats.

Der burgenländische SPÖ-Klubchef Robert Hergovich erklärte dazu am Mittwoch, man werde die Sache prüfen. Die ÖVP fühlt sich von dem Einspruch bestätigt, sie hatte die Novelle von Anfang an abgelehnt. Klubchef Markus Ulram hält auch die im Raumplanungsgesetz vorgesehene Baulandmobilisierungs-Abgabe für „verfassungsrechtlich schwer bedenklich“.

 

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