Bis 11. Dezember gesucht: Betreiber für 24 Pflegeregionen im Burgenland

Bis 11. Dezember gesucht: Betreiber für 24 Pflegeregionen im Burgenland
Ob sich etablierte Pflegeorganisationen bewerben, ist noch offen

Zwischen Pflege daheim und der Pflege im Heim will das Land auch die teilstationäre Versorgung dazwischen auf neue Beine stellen.

Wie berichtet, wird das Bundesland zu diesem Behufe in 28 Regionen eingeteilt. Jede Region bekommt je nach Größe mehrere Stützpunkte, sodass am Ende 71 Pflegestützpunkte für Hauskrankenpflege, betreutes Wohnen, Seniorentagesbetreuung sowie Pflege- und Sozialberatung aufs ganze Land verteilt sind. Knapp 7.000 Menschen bedürfen derzeit der einen oder anderen Form dieser teilstationären Pflege.

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Seit Montag können sich Pflegeorganisationen für „die Betriebsführung eines regionalen Pflege- und Betreuungsstützpunkts“ bewerben, wie es im Burgenländischen Sozialeinrichtungsgesetz 2023 (SEG) heißt, das nur mit den Stimmen der SPÖ im Landtag beschlossen wurde.

Innerhalb einer Region soll es künftig nur einen Betreiber geben. Die bis 11. Dezember laufende europaweite Ausschreibung auf der Vergabeplattform der Schiefer Rechtsanwälte GmbH gilt für 24 der 28 Regionen. Vier Regionen – darunter Schattendorf und Großpetersdorf – werden von den landeseigenen Sozialen Diensten Burgenland geführt. „Diese vier Regionen werden wir nutzen, um das Modell auf Herz und Nieren zu prüfen“, sagte Soziallandesrat Leonhard Schneemann (SPÖ).

Wie viele der aktuell zehn im Land aktiven Pflegeorganisationen von Caritas über Hilfswerk und Rotes Kreuz bis zur Volkshilfe der Einladung von Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) folgen, sich zu bewerben, war am Montag nicht zu erfahren. Der KURIER kontaktierte mehrere Organisationen, nur das Hilfswerk meldete sich zurück: Mit der Auskunft, man müsse erst die umfangreichen Ausschreibungsunterlagen durcharbeiten, ehe der Aufsichtsrat eine Entscheidung treffen könne.

Den Zuschlag kann jedenfalls nur erhalten, wer „die Einrichtung bei Zufluss von Landesmitteln (...) gemeinnützig“ führt, heißt es im § 6 des SEG. Und alle Pflegekräfte in den Stützpunkten bekommen den burgenländischen Mindestlohn, derzeit rund 2.000 Euro netto.

Für das Land sollen sich die Gesamtkosten nicht erhöhen: Die 37 Millionen Euro, die bisher jährlich in die teilstationäre Pflege fließen, sollen auch für die 71 Pflegestützpunkte reichen.

Dass die etablierten Hilfsorganisationen vom Modell der Pflegestützpunkte nicht begeistert sind, haben die Bundesorganisationen von Caritas, Diakonie, Hilfswerk, Rotes Kreuz und Volkshilfe schon vor einem Jahr kundgetan. Damit werde ein „funktionierendes System zerschlagen“, hieß es. Die Träger sind derzeit meist quer durchs Land aktiv. Die Einschränkung auf Regionen könnte für viele bestehende Mitarbeiterinnen bedeuten, dass sie zu einem neuen Arbeitgeber wechseln müssen, so eine Befürchtung.

Das Land will 2024 mit den Stützpunkten beginnen, 2025 sollen alle fertig sein. Die Infrastruktur errichtet die landeseigene Immobiliengesellschaft.

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