Autoeinbrüche mit Störsender: Diese Marken ließen sich öffnen

Autoeinbrüche mit Störsender: Diese Marken ließen sich öffnen
33-jähriger Eisenstädter wurde wegen einer Serie von Autoeinbrüchen zu acht Monaten unbedingter Haft verurteilt.

Wegen einer Serie von Autoeinbrüchen mit Störsendern, die er mit zwei Komplizen im März des Vorjahres in Parndorf verübt haben soll, hat sich am Dienstag ein 33-Jähriger in Eisenstadt vor Gericht verantworten müssen. Er wurde nicht rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt, acht Monate davon wurden als unbedingte Haftstrafe verhängt.

 

Der Angeklagte, dem neun Delikte mit einem Gesamtschaden von knapp 14.500 Euro zur Last gelegt wurden, bekannte sich vor Gericht schuldig. Es tue ihm „unendlich leid“, sagte der 33-Jährige. Der Bulgare erzählte, dass ihn ein Landsmann, dem er 3.000 Euro schuldig gewesen sei, zu den Diebstählen gezwungen habe. Der Mann, der auch der Kopf der Bande gewesen sei, habe seine Vorgeschichte in Gestalt von drei einschlägigen Vorstrafen in der Heimat gekannt und ihm indirekt gedroht. „Er hat mir gesagt, ich soll aufpassen: Es kann sein, dass du vielleicht eines Tages nicht nach Hause kommst.“

Bei den Autoeinbrüchen sei ein „Pandora“ genannter Störsender verwendet worden, den der Bandenchef in Bulgarien gekauft habe, erzählte der Angeklagte. Damit wurde beim Versperren der Türe mittels Fernbedienung das Signal gestört und gleichzeitig aufgezeichnet. So sei es möglich gewesen, abgesperrte Fahrzeuge zu öffnen.

Diese Automarken öffnet der Störsender "Pandora"

Pkw der Marken Volkswagen, Skoda und Seat, aber auch Kia, Toyota und Mazda bis zu einem gewissen Baujahr hätten sich mit Hilfe dieses Geräts öffnen lassen, schilderte der 33-Jährige. Der Kopf der Bande habe ihnen aufgetragen, in Österreich nur Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen zu stehlen. Ein Teil des Diebesgutes sei - ebenfalls auf Anweisung des Bandenbosses - mit einem Lkw nach Bulgarien gebracht worden.

Aufgrund des Geständnisses verzichtete Einzelrichterin Karin Lückl auf die Befragung von Zeugen. Staatsanwalt Christian Petö schenkte der Darstellung des Angeklagten, er sei „nur das kleinste Rädchen“, keinen Glauben. Diese Verantwortung höre man „jedes Mal“, wenn mehrere Täter zusammengearbeitet hätten und dann getrennt erwischt würden. Der Verteidiger wandte ein, durch diese Betrachtung werde das Geständnis seines Mandanten herabgemindert.

Die Richterin sprach den 33-Jährigen im Sinne der Anklage schuldig. Als mildernd wurde unter anderem das Geständnis berücksichtigt, erschwerend sei das Zusammentreffen von Verbrechen und Vergehen sowie dass es sich um mehrere Delikte gehandelt habe.

Den Angeklagten klärte sie darüber auf, dass er seine Haftstrafe wahlweise auch in Bulgarien verbüßen könne. „Er sagt, es ist wahrscheinlich besser, wenn er da bleibt“, übersetzte die Dolmetscherin die Antwort des Verurteilten, der auf Rechtsmittel verzichtete. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

Der fünffach vorbestrafte, mutmaßliche „Bandenchef“ wurde bereits zu 20 Monaten unbedingter Haft verurteilt.

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