Alle Asbest-Gutachten sind da, Bezirksbehörden sind am Zug
Drei Gutachten entscheiden über das Schicksal der nach Asbestfunden behördlich geschlossenen Steinbrüche in Bernstein, Badersdorf, Rumpersdorf und Pilgersdorf. Dass mittlerweile alle Expertisen vorliegen, das Land aber immer noch nicht entschieden hat, stößt bei den Steinbruchbetreibern auf zunehmendes Unverständnis.
Nachdem im November 2025 im Zuge von Material- und Bodenproben nach dem Mineralrohstoffgesetz Asbest gefunden und die Steinbrüche zum Jahreswechsel wegen „Gefahr im Verzug“ den Betrieb einstellen mussten, hat das Land drei Gutachten in Auftrag gegeben. Auf deren Grundlage soll ein neuer Bescheid erlassen werden, der klärt, wie es mit den Betrieben weitergeht.
Die vier Betriebe, die sich mittlerweile zur ARGE Naturgestein zusammengeschlossen haben, sind überzeugt, dass von den Abbaustätten keine Gefahr ausgeht und bekämpfen die Schließung vor Gericht. Die ARGE befürchtet Konkurse, der Großteil der insgesamt 45 Mitarbeiter wurde schon gekündigt.
Post aus Deutschland
Die Analysen von Gesteins- und Produktproben durch die Montanuniversität Leoben liegen bereits seit Anfang Mai vor, ebenso die Ergebnisse der Ausbreitung von Asbestfasern in der Luft. Noch nicht abgeschlossen war zuletzt das Gutachten, in dem der Sachverständige Michael Kochberger das Material in den Steinbrüchen prüft. Die fehlenden Auswertungen durch ein Institut in Deutschland sind mittlerweile aber im Eisenstädter Landhaus eingetroffen. Laut KURIER-Informationen mit guten Nachrichten für die Steinbruchbetreiber, die Grenzwerte sollen weit unterschritten worden sein.
Das Land äußert sich dazu nicht und hält alle Ergebnisse noch unter Verschluss. Aber, so heißt es am Mittwoch aus dem Landhaus, alle drei Gutachten seien mittlerweile an die zuständigen Bezirkshauptmannschaften Oberwart und Oberpullendorf übermittelt worden. Wann kann die ARGE mit einer Entscheidung des Landes rechnen? Die BH würden „nach eingehender Prüfung aller Entscheidungsgrundlagen und unter Wahrung der Verfahrensgrundsätze (z. B. Parteiengehör) die anhängigen Verwaltungsverfahren zu einem raschen Abschluss bringen“. Rasch ist relativ, die Gutachten umfassen mehrere Tausend Seiten.
Klar hingegen die Antwort auf die Frage, ob das Land Schadenersatzansprüche der Steinbruchbetreiber fürchtet? „Nein“.
Kommentare