Asbest-Dächer falsch gereinigt: Bedingte Haft für Unternehmer

Asbest-Dächer falsch gereinigt: Bedingte Haft für Unternehmer
70-Jähriger wurde zu vier Monaten bedingt und einer Geldstrafe verurteilt, sein Sohn wurde im Zweifel freigesprochen.

Ein 70-jähriger Unternehmer ist am Dienstag am Landesgericht Eisenstadt zu einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten verurteilt worden, weil er mit seiner Firma für Dachsanierungen asbesthaltige Dächer falsch gereinigt haben soll. Dadurch sollen in 396 Fällen krebserregende Asbestfasern freigesetzt worden und ins Wasser gelangt sein.

Der Burgenländer, der sich nicht schuldig bekannte, muss außerdem rund 1.400 Euro Strafe zahlen. Sein Sohn wurde im Zweifel freigesprochen.

In den Kanal geleitet

Der Unternehmer dürfte sämtliche Dächer mit Hochdruckreinigern und später mit einem Dachwaschwagen gereinigt haben. Das Wasser hat er nach eigenen Angaben in den Kanal geleitet. Bei asbesthaltigen Eternitdächern sei er genauso vorgegangen, weil er nicht gewusst habe, dass sich beim Waschen Asbest lösen könne, meinte der Angeklagte vor Gericht. Er wurde deshalb letztlich auch nicht, wie angeklagt, wegen vorsätzlicher Beeinträchtigung der Umwelt verurteilt, sondern wegen fahrlässiger.

Der Mann nahm das - noch nicht rechtskräftige - Urteil an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

Freispruch

Das Unternehmen als Verband muss 1.500 Euro Strafe zahlen. Der 31-jährige Sohn des Burgenländers, der in der Firma mitgearbeitet hat, gab an, nicht direkt in die Tätigkeiten eingebunden gewesen zu sein, sondern lediglich Flyer verteilt zu haben. Er wurde deshalb im Zweifel vom Vorwurf der fahrlässigen Beeinträchtigung der Umwelt freigesprochen.

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