„Alt-Beamte“ bangen um die bezahlte Mittagspause

„Alt-Beamte“ bangen um die bezahlte Mittagspause
Das neue Landesbedienstetengesetz regelt u.a. auch den Mindestlohn; betroffen vom Gesetz sind nur künftige Mitarbeiter, trotzdem sorgen sich auch Alteingesessene

Das Landesbedienstetengesetz 2020, das auch den von LH Hans Peter Doskozil (SPÖ) forcierten Mindestlohn von 1.700 Euro netto regelt und laut Entwurf „zwingend“ nur für jene Personen gilt, die ab 1. Jänner 2020 neu in den Landesdienst eintreten, verunsichert die „Altvorderen“.

Der oberste Personalvertreter im Landhaus wandte sich am Mittwoch mit einer „wichtigen Information“ an die rund 1.900 Bediensteten des Landes. Weil „Medienberichte“ zum Gesetz „bereits für Unruhe in der Kollegenschaft gesorgt“ hätten, schritt Wolfgang Toth zur Kalmierung.

Der rote Personalvertreter weist in der eMail, die dem KURIER zugespielt wurde, ausdrücklich darauf hin, dass sich für alle mit „Dienstvertrag nach dem Burgenländischen Landesvertragsbedienstetengesetz 2013“ rein gar „nichts“ ändere. Sie könnten zwar ins neue System wechseln, aber „ausschließlich freiwillig“.

Laut KURIER-Informationen treibt die alteingesessene Belegschaft – rund 1.700 Vertragsbedienstete und nur noch 200 Beamte – vor allem die Sorge um die Anzahl der Urlaubstage und die Mittagspause um. Während die halbstündige Mittagspause derzeit als bezahlte Arbeitszeit gilt, heißt es in § 38 des neuen Gesetzes, die „regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden ohne Ruhepausen“.

Einbußen gibt es auch beim jährlichen Urlaub: Den 28 Arbeitstagen (33 Tage ab 25 Dienstjahren) nach dem alten Gesetz stehen in § 58 des neuen Gesetzes 25 Tage gegenüber. Ab dem 43. Lebensjahr sind es 30 Tage.

Die Klarstellung des Personalvertreters sollte die bestehende Belegschaft beruhigen. Welch sensibles Thema die Mittagspause offenbar ist, wird im letzten der 144 Paragrafen des neuen Landesbedienstetengesetzes deutlich. Dort heißt es, das Gesetz trete mit 1. Jänner in Kraft, der Teil, in dem die „Arbeitszeit ohne Ruhepausen definiert wird, ist jedoch erst ab 1. Jänner 2021 anzuwenden“.

Die Begutachtung läuft noch bis 28. Oktober, die Personalvertretung arbeitet derzeit unter Beiziehung von Experten der Beamtengewerkschaft an ihrer Stellungnahme. Apropos: Vielleicht hat sie auch Einwendungen gegen die tägliche Höchstarbeitszeit von 13 Stunden – wo doch schon der 12-Stunden-Tag für Gewerkschafter ein rotes Tuch ist.

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