Ärztekammerwahl: Erstmals eine Frau oder ein "Veränderer"

Ärztekammerwahl: Erstmals eine Frau oder ein "Veränderer"
Am 30. März findet die Ärztekammerwahl statt. Der seit 2007 amtierende Präsident Michael Lang tritt nicht mehr an. Mit Brigitte Steininger könnte erstmals eine Frau zum Zug kommen, oder Christian Toth, der erstmals antritt

„Wissen Sie“, sagt Ärztekammer-Vizepräsident Michael Schriefl (64), „das ist eigentlich eine Persönlichkeitswahl, die Programme der Listen unterscheiden sich nicht großartig“.

Am 30. März findet im Burgenland die Ärztekammerwahl statt, spätestens acht Wochen später wird im Rahmen der Vollversammlung der Präsident oder die Präsidentin gewählt. Es wird ein neues Gesicht an der Spitze geben, denn der seit 2007 amtierende Präsident Michael Lang (66) tritt nicht mehr an.

Fünf Listen buhlen Ende März um die Stimmen von landesweit 1.319 wahlberechtigten Medizinerinnen und Medizinern. 31 Kammerräte sind zu vergeben, auf die Kurie der angestellten Ärzte entfallen 18, auf die der niedergelassenen 13. Deshalb ist zu erwarten, dass auch Langs Nachfolger(in) aus dem Kreis der Spitalsärzte kommt. Wer ganz oben stehen will, braucht aber doppelte Zustimmung: Neben der absoluten Mehrheit aller 31 Kammerräte zugleich das Ja von zumindest einem Viertel der Mitglieder beider Kurien.

Auf dem Papier scheint Brigitte Steininger die besten Karten zu haben. Die amtierende Ärztekammer-Vizepräsidentin (58) arbeitet als Chirurgin am Krankenhaus Kittsee und führt die „Liste der angestellten Ärzte und Spitalsärzte“ an. Kittsee ist eines von vier Landesspitälern. Der Herausforderer von der neuen Liste „Angestellte Ärzte für Veränderung“, Christian Toth (42), ist Internist am Eisenstädter Ordensspital der Barmherzigen Brüder und auch die meisten anderen Kandidaten auf dieser Liste haben ihren Arbeitsplatz am Johannes-von-Gott-Platz, dem Standort des Ordensspitals.

Lebt da die traditionelle Rivalität zwischen Krages und „Brüdern“ auf anderer Bühne wieder auf? Diesen Eindruck wolle er auf alle Fälle vermeiden, wehrt Toth ab, denn „die Interessen der Ärzte sind in beiden Häusern gleich“ und er habe früher selbst in einem Krages-Spital gearbeitet.

Die drängendsten Probleme klingen aus Steiningers und Toths Mund ähnlich: Anhebung der Gehälter, attraktivere Arbeitsbedingungen und Verbesserung der Ausbildung von Jungärzten – um dem Ärztemangel zu begegnen.

Die „überparteiliche Arbeitsgemeinschaft burgenländischer Ärzte“ geht mit Gabriele Nabinger (65) – wie Steininger Chirurgin in Kittsee – ins Rennen.

Die überparteiliche Liste kandidiert auch für die Kurie der niedergelassenen Ärzte, dort ist der Bad Tatzmannsdorfer Allgemeinmediziner Johann Gschwandtner (67) Frontmann.

Auch sein Mörbischer Kollege Schriefl tritt auf der „gemeinsamen Liste der Ärzte für Allgemeinmedizin und Fachärzte“ wieder an und möchte wieder Vizepräsident werden. Premiere feiert die impfkritische MFG mit Internist Rudolf Golubich (59).

Ärztekammerwahl: Erstmals eine Frau oder ein "Veränderer"

Michael Schriefl, Allgemeinmediziner Michael Schriefl, ist seit zehn Jahren Vizepräsident der Ärztekammer

Pflicht zum Wochenenddienst: Land hat Verfassungsklage gegen Ärztegesetz eingebracht

Angekündigt wurde sie schon mehrfach, jetzt hat das Land die Verfassungsklage für einen verpflichtenden ärztlichen Bereitschaftsdienst an Wochenenden eingebracht. „Die Bevölkerung hat ein Recht darauf, dass eine wohnortnahe Gesundheitsversorgung auch an Wochenenden, Feiertagen und anderen Randzeiten gewährleistet ist“, erklärte LH Hans Peter Doskozil.

Seit Mitte 2021 ist der Not- und Bereitschaftsdienst an Wochenenden, Feiertagen und in der Nacht für praktische Ärzte im Burgenland freiwillig, die allermeisten machen dennoch mit. Fast alle Bundesländer machen es genauso, und das Ärztegesetz gibt der Ärztekammer auch das Recht dazu.

„Dass die Ärztekammer so grundlegende Fragen selbst regeln kann, ist ein unhaltbarer Zustand“, so Doskozil und beruft sich auf  eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs 2014. Die Verfassungsklage soll die betreffende Bestimmung im Ärztegesetz kippen.

Eine Rückkehr zur Pflicht müsste laut Kammer mit höherer Honorierung und besseren Rahmenbedingungen einhergehen. Doskozil habe  diesen Vorschlag ignoriert.

 

 

Kommentare