Ab sofort Besuchsverbot in burgenländischen Krages-Spitälern

Ab sofort Besuchsverbot in burgenländischen Krages-Spitälern
Ausnahmen nur für Geburten, im Falle von Kindern und Jugendlichen oder für Verabschiedungen.

Ab heute, Dienstag, gelten in den vier Krages-Spitälern in Oberwart, Oberpullendorf, Güssing und Kittsee weitgehende Besuchsverbote. Diese entsprechen dem, was die Covid-19- Notmaßnahmenverordnung der Bundesregierung vorgibt, betont Krages-Chef Hubert Eisl.

"Das Besuchsverbot in den Spitälern gehört zu einem Bündel an Maßnahmen mit dem Ziel, die Anzahl der Kontakte zu verringern, um ein Zusammenbrechen der Spitalsversorgung zu vermeiden."

Ausgenommen vom Verbot sind lediglich:

  • Besuche und Begleitung von Minderjährigen (maximal zwei Personen pro Patient)
  • Begleitung unterstützungsbedürftiger Patienten (maximal zwei Personen)
  • Rund um Geburten (maximal eine Person)
  • Besuche in Palliativsituationen und bei Verabschiedungen
  • Besuche von Patienten, die länger als sieben Tage stationär aufgenommen sind (maximal ein Besucher alle sieben Tage ab dem 8. Tag des stationären Aufenthalts)

„Die Ansteckungszahlen müssen jetzt sinken“, sagt Eisl: „Die Entwicklungen in ganz Österreich und auch im Burgenland sind mehr als besorgniserregend. Unsere Kapazitäten – vor allem in den Intensivstationen und beim Personal – können nur reichen, wenn sich jetzt wirklich alle Burgenländerinnen und Burgenländer an die Maßnahmen halten und die Anzahl der Neuinfektionen rasch sinkt."

Unbedingt vermeiden wolle man die sogenannte Triage in der Intensivstation – also die Frage „Wer bekommt ein Intensivbett und wer nicht?“.

Eisl appelliert daher: "Wir tun täglich unser Bestes, dass es nicht dazu kommt. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten derzeit Großartiges. Doch alles hat seine Grenzen. Bitte helfen Sie mit, die Anzahl der Neuinfektionen rasch zu verringern, indem Sie Ihre Kontakte auf ein Minimum reduzieren und sich an die Hygienemaßnahmen halten – Abstand halten, Maske tragen, Hände waschen, desinfizieren.“ Das Besuchsverbot gilt vorerst bis 6. Dezember. Solange ist auch die Notmaßnahmenverordnung in Kraft.

Schnelltest vor Zutritt

Für die Besuche muss telefonisch ein Termin vereinbart werden. Die jeweils pro Patient besuchsberechtigten Personen müssen bei der Aufnahme genannt werden. Vor dem Zutritt testet die Krages alle Besucher per Antigen-Schnelltest. Die Wartezeit auf das Ergebnis beträgt rund 20 Minuten. Nur mit einem negativen Testergebnis kann der Zutritt erlaubt werden. Für den Schnelltest wird ein Kostenbeitrag von 5 Euro eingehoben.

Während des Aufenthaltes im Spital müssen alle Besucher eine FFP2-Maske tragen. Diese bekommt man bei der Zugangskontrolle. Wie bisher gilt weiterhin: Hände desinfizieren, Mindestabstand ein Meter.

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