150 Ziegen auf 27 Quadratmeter: Tierquälerin wurde verurteilt
150 Ziegen soll eine Südburgenländerin in einem Raum auf 27 Quadratmetern gehalten haben - bei einer gesetzlichen Mindestanforderung von 224 Quadratmetern. Weil die Tiere darüber hinaus abgemagert und vollkommen verwahrlost waren, stand die 63-Jährige am Mittwoch in Eisenstadt wegen Tierquälerei vor Gericht. Sie wurde nicht rechtskräftig zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt.
Anfangs habe sie nur fünf Ziegen gehabt „und ein Manderl“. Dann sei alles „ratzeputz“ gegangen, erzählte die Frau, die zum ersten Prozesstermin nicht erschienen war. Einmal habe ihr eine Frau eine Ziege einfach da gelassen, ohne sich weiter darum zu kümmern.
Den Tieren sei nicht nur der eine Stall, sondern auch ein weiterer sowie eine Halle und ein Grundstück von einem halben Hektar zur Verfügung gestanden. Aber Ziegen seien Herdentiere, „die bewegen sich nur im Rudel, eine allein ist hilflos“, sagte sie.
Warum die Tiere dann in dem Stall so zusammengedrängt gewesen seien? „Die sind dort zusammengelaufen, die Ziegen sind sehr kälteempfindlich“, antwortete die Angeklagte. „Wie viele Ziegen haben Sie zum Schluss im Stall gehabt?“ wollte Einzelrichterin Doris Halper-Praunias wissen.
„Meine Tiere haben Namen gehabt. 150, glaube ich, waren's nicht“, 100 werde etwa hinkommen, meinte die 63-Jährige. Auch Futterraufen seien vorhanden gewesen: „Die konnten genug fressen“, sagte die Angeklagte.
Die Angeklagte hatte viele Ausreden parat
Die Tiere seien „hochgradig abgemagert“ gewesen, die Hälfte sogar lebensbedrohlich, wandte die Richterin ein. „Das ist ja Blödsinn“, antwortete die Burgenländerin. „Das ist ein Skelett, was da geht“, hielt ihr Halper-Praunias das Foto einer Ziege entgegen. „Die ist 35 Jahre, das ist altersbedingt“, sagte die 63-Jährige.
Wasser hätten die Ziegen nur mit Kübeln bekommen, Tränke habe es keine gegeben, schilderte die Richterin. „Im Winter brauchen die Tiere nur einmal Wasser und das reicht man ihnen hin - und wer mag, der trinkt, und wer nicht mag, trinkt nicht“, bekam sie zur Antwort.
Den Ziegen waren, wie eine Amtstierärztin schilderte, bereits Hörner und Klauen ins Fleisch eingewachsen. Die Angeklagte wollte das nicht bemerkt haben. Einmal habe sie es selbst versucht, die Klauen zu schneiden, das Tier sei aber verendet.
Auch für zwei tote Kitze - sie dürften im Gedränge erstickt bzw. erdrückt worden sein - hatte die Frau eine Erklärung parat: „Die waren nicht lebensfähig, die hatten keinen Saugreflex.“ Dass einige Tiere angebunden waren - bei zwei von ihnen war der Strick bereits ins Fleisch eingewachsen - sei geschehen, weil sie so gern „gespielt“ und sich dabei selbst befreit hätten.
"Mir kommt kein Viech ins Haus"
Die Amtstierärztin berichtete, dass sie und ihr Vorgänger in Vergangenheit mehrmals erfolglos versucht hätten, den Stall zu betreten. Die Tiere seien nach der Wegnahme sofort behandelt und aufgepäppelt worden: „30, 40 haben wir verloren“, schilderte sie. „Um die 90, 100 Ziegen haben wir alle vermittelt.“
Die Richterin sprach die Frau - die betonte, nicht böswillig gehandelt zu haben - im Sinne der Anklage schuldig. Die ohne Anwalt zum Prozess erschienene 63-Jährige nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.
Die Empfehlung der Richterin, dass sie sich nun drei Jahre nichts zuschulden kommen lassen dürfe, quittierte die Burgenländerin mit der Bemerkung: „Mir kommt kein Viech ins Haus. Das kann ich ihnen schriftlich geben.“
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