13-Jährige angeschossen: Schütze "bedauert"

Tapfer: Caroline Bredlinger erholt sich von Schussverletzung.
Halloween-Nacht: Projektil bleibt im Becken.

Eine Woche nach dem mysteriösen Schuss auf die 13-jährige Eisenstädterin Caroline Bredlinger kommen immer mehr Details ans Licht: Während sich die Schülerin nach mehreren Tagen im Krankenhaus mittlerweile daheim erholt, erklärt der Anwalt des in U-Haft sitzenden mutmaßlichen Schützen im KURIER-Gespräch aus seiner Sicht die Hintergründe der Tat am Halloween-Abend.

Wie berichtet, war Caroline vergangenen Freitag in Großhöflein nahe Eisenstadt während eines Spaziergangs mit Freunden im Beckenbereich angeschossen worden. Die Teenager wollten sich bloß das "närrisch-gruselige" Treiben anschauen, waren aber weder verkleidet noch läuteten sie an Türen.

Geständig

"Mein Mandant gibt zu, geschossen zu haben, und bedauert den Unfall zutiefst, er wollte auf gar keinen Fall jemanden verletzen", sagt der Mattersburger Rechtsanwalt Christian Supper.

Aber wie konnte es dazu kommen? Der 32-Jährige aus dem Bezirk Oberpullendorf war bei seinem Halbbruder in Großhöflein zu Gast, als man auf die Idee kam, in verbautem Gebiet mit einem Repetiergewehr, das sich der Großhöfleiner ausgeborgt hatte, Schussübungen durchzuführen.

Von der Terrasse des Hauses zielte der Gast aus dem Mittelburgenland auf eine Aludose und eine Straßenlaterne, ehe er einen größeren Stein ins Visier nehmen wollte – und stattdessen das Mädchen traf, das inmitten seiner Freunde den Steinbruchweg hinaufschlenderte. Donnerstagabend fand ein Lokalaugenschein zur Rekonstruktion des Tathergangs statt.

Der Schütze wird des versuchten Mordes oder der absichtlichen schweren Körperverletzung verdächtigt. Der Verdacht des Mordversuchs gründet sich neben der benutzten Waffe auch auf den getroffenen Körperteil – nicht auszudenken, hätte das Projektil die Körperschlagader des Mädchens getroffen.

Zweiter Beschuldigter

Den Mordversuch weist Anwalt Supper vehement zurück, sein Mandant habe weder vorsätzlich noch absichtlich auf die Gruppe der Jugendlichen geschossen.

Zudem habe er das Repetiergewehr nur für ein "Luftdruckgewehr" gehalten. Staatsanwaltschaftssprecher Roland Koch bestätigte, dass auch gegen einen zweiten Beschuldigten ermittelt werde. Dabei handelt es sich anderen Informationen zufolge um den Halbbruder des Schützen. Zu klären ist hier unter anderem die Legalität der Waffe. Der Großhöfleiner war anfänglich selbst inhaftiert, weil ihn der Schütze zunächst belastet hatte.

Wie geht es dem Opfer? Das in drei bis vier Teile zersplitterte Projektil dürfte im Becken der Spitzen-Leichtathletin bleiben. "Caroline muss sich jetzt einmal zwei Wochen schonen", dann werde man weitersehen – auch, was die sportliche Zukunft der mehrfachen Landesmeisterin über 800 Meter betreffe, sagte ihre Mutter Ursula Bredlinger am Donnerstag. Aus heutiger Sicht sei ein Antreten bei der Staatsmeisterschaft im kommenden Februar nicht ausgeschlossen.

Die Mutter denkt auch daran, den Schützen zivilrechtlich zu belangen: "Der Mann gehört an allen Ecken und Enden bestraft." Hat er sich zumindest entschuldigt? "Nein", sagt Bredlinger.

"Mein Mandant wird die erstmögliche Gelegenheit nutzen, sich zu entschuldigen", versichert der Anwalt.

Kommentare